Das OLG Düsseldorf hat eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Leitlinien für die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern gelten ab dem 1. Januar 2017.
Zum 1. Januar 2017 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich dabei. Die Erhöhung führt zur Änderung der Bedarfssätze der 2. - 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
Aus der Leitlinie für die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern kann abgelesen werden, wie viel Unterhalt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mindestens zahlen muss.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung darüber ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1. Januar 2015 angehoben wurde.
Neue Düsseldorfer Tabelle: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21141 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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