Neue Corona-Maßnahmen beschlossen: Was kommt auf die Gerichte zu?

28.10.2020

Im Kampf gegen die hohen Infektionszahlen wurden neue Maßnahmen angekündigt. Sie werden sicherlich die Gerichte genauso beschäftigen, wie die bisherigen Maßnahmen auch. Fast alle Bereiche der Gesellschaft sind betroffen. 

Der Bund will mit einem Herunterfahren von weiten Teilen des öffentlichen Lebens die starke Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aufhalten. Angesichts deutlich gestiegener Corona-Infektionszahlen sollen Gastronomiebetriebe vom 2. November an für den restlichen Monat schließen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erfuhr. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Die zweite Corona-Welle und verschärfte Beschränkungen gefährden nach Einschätzung von Volkswirten den Aufschwung in Deutschland. "Die Wirtschaft lässt sich nicht wie eine Lampe ein- und abschalten, ohne dass es zu Schäden kommt", sagte Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer am Mittwoch. Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie könnten das Wirtschaftswachstum erneut bremsen, machte auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei einer Regierungsbefragung im Bundestag deutlich. Der CDU-Politiker sicherte Firmen im Falle neuer und massiver Beschränkungen Unterstützung zu.

Verbände warnen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, wollen Bund und Länder ab nächster Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagen. Das betrifft etwa Theater, Opern oder Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Der Lockdown im Frühjahr hatte zu einem massiven Wirtschaftseinbruch in Deutschland geführt, im Sommer ging es insgesamt wieder bergauf. Im Gesamtjahr wird die Wirtschaftsleistung Prognosen zufolge dennoch deutlich sinken.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) forderte verbesserte staatliche Unterstützung ab November. "Wenn sich die Situation jetzt weiter in dem Maße verschärft wie bisher und die Branche quasi wieder in den Lockdown geschickt wird, müssen die verbesserten Überbrückungshilfen unverzüglich noch ab November wirksam werden", sagte Verbandsgeschäftsführer Norbert Kunz. "Selbst Betriebe, die mit höheren Rücklagen gehofft hatten, gut durch die Krise zu kommen, stoßen jetzt an Grenzen."

Der Bundesverband Groß- und Außenhandel (BGA) kritisierte die Schließungen der Gastronomie als "völlig unangemessen". Für viele mittelständischen Betriebe könne das in der jetzigen Lage den Todesstoß bedeuten, sagte BGA-Präsident Anton Börner.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte, erneute Einschränkungen könnten auch die Geschäfte treffen. Zwar sollen Groß- und Einzelhandel geöffnet bleiben - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. "Wenn die Geschäfte als einzige geöffnet sind, alle anderen Branchen rundherum schließen müssen und die Menschen in einer faktischen Ausgangssperre zuhause bleiben, dann sind die Händler in einer sehr schwierigen Lage", teilte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mit.

Menschen demonstrieren

Bei einer Großkundgebung in Berlin demonstrierten unterdessen erneut tausende Menschen aus der Veranstaltungsbranche für umfassendere staatliche Hilfen in der Corona-Krise. Organisiert wurde der Protestmarsch vom Aktionsbündnis #AlarmstufeRot. Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft sowie weitere Branchenvertreter riefen zur Teilnahme auf.

Nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant die Bundesregierung angesichts der verschärften Corona-Beschränkungen weitere Hilfen etwa für die Veranstaltungsbranche und den Messebau.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Neue Corona-Maßnahmen beschlossen: Was kommt auf die Gerichte zu? . In: Legal Tribune Online, 28.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43249/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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