Die Bundesregierung muss grundlegende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzen. Jetzt liegt ein Entwurf vor, der mit rund sieben Milliarden zusätzlichen Euro für 2026 und 2027 rechnet.
Das Bundesinnenministerium hat einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung hätte zusätzliche Ausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Der Entwurf sieht eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.
Gleichzeitig soll der nun veröffentlichte Entwurf, über den der Spiegel zuerst berichtete, sicherstellen, dass der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. "Hierfür sind in Zeiten einer angespannten Haushaltslage gezielte Maßnahmen zu treffen", heißt es in dem Vorschlag aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Notwendig sei eine Besoldungsstruktur, "die sich deutlich am Leistungsprinzip orientiert".
Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 6. April vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst, teilte das Bundesinnenministerium mit. Für dieses Jahr wäre laut dem Entwurf, über den Kabinett und Bundestag noch entscheiden müssen, mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 3,39 Milliarden Euro zu rechnen. Für das Jahr 2027 ist laut der Berechnung ein Mehraufwand von etwa 3,52 Milliarden Euro zu erwarten.
Urteil des Verfassungsgerichts zwingt zur Anpassung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamten in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. In den 2025er-Beschlüssen ging es zwar um Fälle aus Berlin, aber das Verfassungsgericht hat darin grundlegend neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht, wie Marcel Schneider für LTO detailliert aufgezeigt hat.
Vereinfacht gesagt heißt das: Die Beamtenbesoldung muss laut dem BVerfG mit den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen mithalten. Dabei muss sie nicht nur beachten, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Miete, Sprit, etc.) immer weiter steigen. Sie muss sich auch daran orientieren, wie die Entwicklung der Löhne in der freien Wirtschaft verläuft. Vor den BVerfG-Entscheidungen aus 2025 hatte sich die Beamtenbesoldung anhand des Grundsicherungsniveaus berechnet, was das Karlsruher Gericht aber für evident verfassungswidrig hielt.
Die durch die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG entstehenden Mehrausgaben müssten vorrangig in den Etats der einzelnen Ministerien berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Für die Übertragung des Tarifabschlusses vom April 2025 sei bereits im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen worden.
ms/dpa/LTO-Redaktion
Nach BVerfG-Beschlüssen: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59731 (abgerufen am: 18.07.2026 )
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