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Umstrittenes NetzDG: Über­gangs­re­ge­lung in Kraft get­reten

02.10.2017

Tastatur mit "Hate"

© Arcansél - stock.adobe.com

Das von Heiko Maas vorangetriebene NetzDG ist trotz aller Kritik in Kraft getreten – vorerst mit einer Übergangsregelung. Ob es die versprochene "Garantie der Meinungsfreiheit" bringt, bleibt mindestens bis zum Jahreswechsel abzuwarten.

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Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist am Sonntag mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Ende Juni hatte der Bundestag es erst beschlossen.

Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Gesetzes, wie etwa die Fristen von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte, greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass "offensichtlich strafbare" Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen. In weniger eindeutigen Fällen haben die Online-Netzwerke eine Woche Zeit für eine Entscheidung.

Wird das "Overblocking" zum Problem?

Das Justizministerium erklärte, dass unter Umständen auch mehr Zeit eingeräumt werde: "Sofern die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt, kann das soziale Netzwerk dies erst überprüfen und darf hierfür gegebenenfalls länger als sieben Tage benötigen."

Kritiker des Gesetzes warnen, dass die Fristen die Online-Firmen dazu verleiten könnten, in unklaren Fällen im Zweifel einfach zu löschen. Durch dieses sogenannte Overblocking könnten die Internetdienste vorbeugen, nicht mit Geldstrafen belegt zu werden. Das Justizministerium konterte stets, Geldstrafen werde es nur bei systematischen Verstößen geben.

Facebook, das in der Debatte um das Gesetz zu den Kritikern des Vorhabens gehörte, erklärte am Wochenende, die Umsetzung des Gesetzes sei "komplex". Das Online-Netzwerk habe viel Zeit und Ressourcen investiert, um dem Gesetz zu entsprechen und arbeite hart daran, die richtigen Prozesse für die verschiedenen Bestimmungen aufzusetzen.

Das Bundesamt für Justiz will nach Informationen des Magazins Der Spiegel neben den großen Plattformen wie Facebook auch Dienste wie Reddit und Tumblr sowie die Fotoplattform Flickr und das Videoportal Vimeo überprüfen. Auf einer ersten Prüfliste stehe aber auch der russische Facebook-Klon VK.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Umstrittenes NetzDG: Übergangsregelung in Kraft getreten . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24801/ (abgerufen am: 08.08.2022 )

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