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Verfolgung von NS-Tätern geht weiter: SS-Helfer nach Deut­sch­land abge­schoben

22.08.2018

SS-Helfer abgeschoben

© ChiccoDodiFC - adobe.stock.com

Nach jahrelangen Bemühungen haben die USA einen 95-jährigen früheren SS-Mann nach Deutschland abgeschoben. Ein Prozess gilt als unwahrscheinlich. 2016 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord eingestellt.

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Die Abschiebung des früheren SS-Mannes nach Deutschland ist ein bisher einmaliger Fall: Die Bundesregierung genehmigte die Einreise, obwohl der ehemalige Wärter eines NS-Arbeitslagers kein deutscher Staatsbürger ist und auch keine Beweise vorliegen, dass er an Nazi-Verbrechen beteiligt war. US-Präsident Donald Trump hatte sich persönlich für die Abschiebung eingesetzt. "Die Vereinigten Staaten werden niemanden tolerieren, der NS-Verbrechen und andere Menschenrechtsverstöße unterstützt hat, und diese Personen werden auf amerikanischem Boden keine Zuflucht finden", erklärte das Weiße Haus am Dienstag.

Ein Gerichtsverfahren gegen den Mann ist unwahrscheinlich. Das von der Staatsanwaltschaft Würzburg geführte Verfahren gegen ihn wegen Beihilfe zum Mord Mitte wurde 2016 aus Mangel an Beweisen eingestellt. Der frühere Nazi-Kollaborateur kommt nun in einem Pflegeheim im nordrhein-westfälischen Ahlen unter.  

Außenminister Heiko Maas begründete die Aufnahme des Mannes mit der deutschen Verantwortung für den Holocaust. "Historische Verantwortung kennt keinen Schlussstrich", sagte er. Der Erinnerung an die Gräuel der Nazi-Zeit heute gerecht zu werden heiße, gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Rassismus zu kämpfen. "Und es heißt, zu unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und nachfolgenden Generationen zu stehen", so Maas gegenüber der Bild-Zeitung. Die Schuld derer, die in deutschem Namen schlimmste Verbrechen begangen hätten, vergehe nicht.
Maas hatte am Montag als erster deutscher Außenminister seit 26 Jahren die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht und auch dort die deutsche Verantwortung für die Nazi-Gräueltaten betont.

"Zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland"

Jakiw Palij war laut US-Behörden von der SS geschult worden und als bewaffneter Aufseher im NS-Zwangsarbeitslager Trawniki in dem von Nazi-Deutschland besetzten Polen tätig. Dort wurden im November 1943 den Angaben zufolge 6000 Juden erschossen. Ob Palij daran beteiligt war, ist aber nicht erwiesen. Nach US-Angaben soll er aber während des Massakers vor Ort gewesen sein. "Wir wissen, dass er zu der Zeit dort war", sagte US-Botschafter Richard Grenell.

Palij wurde nach US-Angaben in dem Teil des damaligen Polen geboren, der heute zur Ukraine gehört. 1949 sei er in die USA ausgewandert und habe 1957 die US-Staatsbürgerschaft angenommen. Er habe den USA damals seine Nazi-Vergangenheit verheimlicht und angegeben, auf einem Bauernhof und in einer Fabrik gearbeitet zu haben. Ein US-Gericht hatte Palij bereits 2003 die Staatsbürgerschaft entzogen. 2004 wurde seine Abschiebung erstmals angeordnet - zunächst ohne Erfolg.

Der Grund dafür war, dass Palij seit 2003 staatenlos war - also kein deutscher Staatsbürger. Zudem fehlten die Beweise gegen ihn, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Deswegen war Deutschland nicht dazu verpflichtet, eine Einreisegenehmigung zu erteilen. Es hätte aber die Möglichkeit nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes gehabt. Dort heißt es, das Bundesinnenministerium könne "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme" anordnen.

Genau dafür hat sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) jetzt entschieden. "Die Bundesregierung setzt mit der Aufnahme Palijs ein klares Zeichen der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands", erklärte sein Ministerium. Ausschlaggebend seien zunehmende Bitten von Vertretern der jüdischen Gemeinden und Opferverbände, der US-Regierung, Senatoren und Kongressabgeordneten gewesen.

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Suche nach Nazi-Verbrechern geht weiter

Der Fall war Trump offenbar ein persönliches Anliegen. Palij lebte in Queens, dem New Yorker Stadtteil, in dem der US-Präsident geboren wurde. Als Trump im Mai Grenell als Botschafter nach Deutschland entsandte, beauftragte er ihn damit, sich mit höchster Priorität für die Abschiebung des Nazi-Kollaborateurs einzusetzen. Grenell sprach das Thema gleich bei seinem Antrittsbesuch bei Maas an. Danach ging es sehr schnell.

Unterdessen geht die Suche der Justiz nach Nazi-Verbrechern im In- und Ausland weiter. Zuständig ist die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Diese hat im 1958 ihre Arbeit aufgenommen. Sie sichtet nach eigenen Angaben weltweit Material vor allem aus Archiven, um NS-Verbrechen aufzudecken und lebende Verantwortliche zu benennen. Gelingt ihr das, gibt sie den Fall an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ab, die ihn vor Gericht bringen oder das Verfahren einstellen kann.

Wie lange die Zentrale Stelle der Länder zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen noch weitermache, sei eine politische Entscheidung, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jens Rommel in Ludwigsburg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Doch selbst, wenn Ludwigsburg seine Arbeit irgendwann einstelle, seien weitere Verfahren möglich. Schließlich verjähre Mord nicht.

Aktuell konzentriere man sich auf die verschiedenen Lager der Nazis.
Nachdem im vergangenen Jahr mehrere Fälle aus den einstigen Konzentrationslagern Ravensbrück, Mauthausen und Buchenwald an die Staatsanwaltschaften gegeben wurden, versuche man in diesem Jahr speziell in Sachsenhausen, Groß-Rosen und Mittelbau Verantwortliche für Nazi-Gräuel benennen zu können. Wenn überhaupt, lasse sich Mord oder Beihilfe zum Mord in einer Lagerorganisation eher nachweisen, erklärte Rommel. Zudem seien die NS-Schergen dort damals vergleichsweise jung gewesen - womit die Wahrscheinlichkeit steige, dass sie überhaupt noch leben.

Rommel und 20 Mitarbeiter, darunter sieben Staatsanwälte, führen Vorermittlungen etwa in Archiven auch im Ausland. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg gibt ihm zufolge Jahr für Jahr rund 30 Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter. Anklagen kann dann erst die zuständige Staatsanwaltschaft, entweder am Ort des ehemaligen Lagers oder am Wohnort des Verdächtigen. Meist komme es nicht zu einer Anklage, weil die mutmaßlichen Täter längst deutlich älter als 90 Jahre und meist gar nicht mehr verhandlungsfähig sind. Dennoch laufen aktuell vier Gerichtsverfahren gegen ehemalige KZ-Aufseher: zwei in Münster, eins in Frankfurt und eins in Mannheim.

dpa/hs/LTO-Redaktion

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Verfolgung von NS-Tätern geht weiter: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30481 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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