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Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments: Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

06.03.2026

Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten"

Hersteller von Ersatzprodukten befürchten trotz Aufweichung des Verbots finanzielle Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe. Foto: picture alliance/dpa/Oliver Berg

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

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Die Bezeichnungen "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" müssen doch nicht von Speisekarten und Produktbeschreibungen in der EU verschwinden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als "Veggie-Hühnchen" oder "Tofu-Rippchen" beworben werden.

Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen diese Einigung noch final absegnen. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen und greift den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das im Oktober 2025 deutlich verschärft hatte. Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Begriffen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte aus. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten. LTO-Chefredakteur Dr. Felix W. Zimmermann kommentierte den Beschluss des EU-Parlaments kritisch: Es gehe nicht um Verbraucherschutz, sondern um Macht über Sprache und Märkte.

Die Diskussion um diese Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirt:innen in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will.

Ende für vegetarischen Speck, Rippchen und Kotelett

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen, zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

Das EU-Parlament hatte einem strengen Verbot zugestimmt, wonach Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten). 

Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Die Ja-Stimmen kamen vor allem von Fraktionen rechts der Mitte. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig. Die fehlte, deshalb bemühte man sich nun um eine Einigung.

Deutsche Politiker gegen ein Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen.  Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese kommentierte: "Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt."

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte im Oktober, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht." Wer ein Veggie-Schnitzel kaufe, wisse, dass es nicht aus Fleisch ist.

Auch Verbraucherschützer und Wirtschaftsvertreter lehnen das Vorhaben ab. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten. 

Die Produktion von vegetarischen oder veganen Fleischalternativen stieg in Deutschland in den vergangenen Jahren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf 126.500 Tonnen im Jahr 2024 (jüngste verfügbare Jahreszahlen). Das war mehr als doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Der Wert der Fleischproduktion war dennoch vielfach so hoch (Fleisch und Fleischerzeugnisse: 44,3 Milliarden Euro, Fleischalternativen: 647,1 Millionen Euro). 

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Aldi, Lidl und Burger King sind sich einig

Mehrere Handelsunternehmen, darunter Aldi Süd, Lidl und Burger King, warnten im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Brief ebenfalls vor wirtschaftlichen Schäden. Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren.

Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) rechnete für den Fall von Namensverboten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Hersteller von Fleischersatzprodukten. "Auf Basis interner Schätzungen und Rückmeldungen zahlreicher betroffener Unternehmen ist von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 250 Millionen Euro auszugehen", teilte der Lobby- und Branchenverband im Januar 2026 mit. Kosten entstünden demnach vor allem, weil Verpackungen neugestaltet und bisherige vernichtet werden müssten, Marketing und Kommunikation verändert werden müssten und den Unternehmen Umsätze entgehen würden. 

Daran ändert sich auch durch den jetzt beschlossenen Kompromiss nichts, wie William Trautmann vom BALPro dem Spiegel sagte. Der Verband forderte zudem "rechtssichere Auslegungshilfen" und "praktikable Übergangsregelungen" vom Bundeslandwirtschaftsministerium und kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Vorhaben zu prüfen.

dpa/jh/LTO-Redaktion

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Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59470 (abgerufen am: 13.05.2026 )

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