Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 05:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/nachtfahrverbot-maehroboter-bayern-landesweit-igel-schutz
Fenster schließen
Artikel drucken
59245

Landtag stimmt gegen Gesetz: Kein Nacht­fahr­verbot für Mäh­ro­boter zum Schutze der Igel in Bayern

05.02.2026

Ein Igel liegt in zwei Händen

Besonders geschützt, aber doch gefährdet: Die wenigsten Mähroboter können Igel vor sich erkennen. Foto: stock.adobe/Art Event

Es hätte das bundesweit erste Gesetz dieser Art sein können, doch die Mehrheit im bayerischen Landtag stimmte dagegen. Sie will lieber auf Aufklärung von Gartenliebhabern setzen. Einzelne bayerische Kommunen regeln das Verbot derweil selbst.

Anzeige

Schlechte Nachrichten für Igel in Bayern: Ein von den Grünen gefordertes bayernweites Nachtfahrverbot für Mähroboter ist im Landtag gescheitert. CSU, Freie Wähler und AfD stimmten damit gegen den zusätzlichen Schutz der stacheligen Tiere. Einzig SPD und Grüne sprachen sich für ein landesweites Verbot aus, welches es so noch in keinem anderen Bundesland gibt.

Der Einsatz der Geräte auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen sollte in der Zeit zwischen Einbruch der Dämmerung und Sonnenaufgang unzulässig sein. Ausnahmen sollten nur dann erlaubt sein, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen würden, "um erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren zu verhindern", heißt es im Gesetzentwurf. Also etwa, wenn das Gerät beim Betrieb beaufsichtigt wird oder dieses über eine funktionierende, automatische Igel-Erkennung verfügt.

Die Grünen-Abgeordnete Mia Goller betonte, dass eine solche Regelung niemanden spürbar einschränke, aber unzählige "kleine Leben" rette. Zudem entlaste sie die Kommunen von unübersichtlichen Einzellösungen sowie die Igelstationen, die die schweren Verletzungen der Tiere versorgen müssten. Laut Goller sei ein landesweites Nachtfahrverbot generell möglich, sofern der politische Wille und der Mut vorhanden seien, sich mit den Anhängern akkurat gestutzter Rasenflächen anzulegen. Es gehe dabei nicht um Artenschutz im engen juristischen Sinne, sondern vielmehr um eine Betriebszeitregelung für Gartengeräte.

Umweltminister will lieber Aufklärung als Zwang

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) räumte zwar ebenfalls Handlungsbedarf ein, erteilte einem Nachtfahrverbot jedoch eine Absage. Er betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Igel Schutz bräuchten und Mähroboter in der Tat schlimme Verletzungen verursachen könnten, weshalb man gegensteuern wolle. Allerdings warnte er vor "Symbolpolitik" und forderte stattdessen konkrete Lösungen. Nach Glaubers Ansicht müssten Gartenbesitzer sensibilisiert und darüber aufgeklärt werden, dass die Geräte nachts eine Gefahr für Igel und andere Tiere darstellten.

Auch die CSU-Fraktion bewertete den Gesetzentwurf als "reine Symbolpolitik mit erhobenem moralischen Zeigefinger". Er setze auf Misstrauen, Kontrolle und Überregulierung, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Flierl. Ein landesweites Nachtfahrverbot sei rechtlich zweifelhaft, schwer vollziehbar und kaum durchzusetzen, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sowie technologisch zum Teil bereits überflüssig angesichts alternativer Lösungen. Auch sei die Überwachung eines nächtlichen Mähverbots in der Praxis nicht leistbar. 

Igel finden keine Verstecke mehr

Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als "potenziell gefährdet". Die Bestände sind in mehr als der Hälfte der Länder, in denen die Tiere leben, zurückgegangenen – darunter auch Deutschland und insbesondere Bayern. Neben Mährobotern schaden auch Laubbläser den Tieren, zudem finden sie in immer weniger Gärten, aber auch Parkanlagen geeignete Verstecke und Nahrung. Die meisten Igel - bis zu einer Million pro Jahr - sterben jedoch weiterhin im Straßenverkehr.

Zwar stehen Igel unter Artenschutz und theoretisch drohen hohe Bußgelder, wenn die Tiere verletzt oder getötet werden, in der Praxis werden solche Bußgelder aber kaum verhängt. "Die automatisierten Mähroboter erzeugen einen permanenten Tötungsdruck für kleine Wildtiere und verstoßen damit auch nach Meinung von Juristen gegen geltendes Tierschutz- und Artenschutzrecht", sagte Goller. Dabei sei die Rechtslage eindeutig: Igel zählen in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten, für die laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein striktes Zugriffs-, Verletzungs- und Tötungsverbot gilt.

Anzeige

Manche Kommunen haben Nachtfahrverbot schon erlassen

Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben in Deutschland 370 dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, die auf elektrische Gartenpflegegeräte zurückzuführen sind, untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Einsatz von Mährobotern ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem für die besonders geschützten Tiere darstellt. Speziell kleinere Igel sind demnach gefährdet. Hinzu kommt, dass die Tiere bei Gefahr nicht wegrennen, sondern einrollen. Die Mähroboter selbst sind in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, die Tiere zu erkennen.

Umwelt- und Tierschützerin Martina Gehret erklärte, dass der Bund Naturschutz ein Nachtfahrverbot für Mähroboter unterstütze. Wer den Artenschutz ernst nehme, müsse diese vermeidbaren Tode und Verletzungen stoppen. Gehret bezeichnete ein Nachtfahrverbot als eine sehr wirkungsvolle und einfach umzusetzende Maßnahme. Sie verwies darauf, dass Kommunen wie die Stadt Bayreuth oder der Landkreis Schwandorf bereits selbstständig entsprechende Verordnungen erlassen hätten. Auch in München und vielen anderen deutschen Großstädten gelte ein solches Verbot bereits.

dpa/xp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Landtag stimmt gegen Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59245 (abgerufen am: 12.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Tiere
    • Tierschutz
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Die beiden Beklagten Anna Schubert (links) und Hendrik Haßel (rechts) sowie Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen bei einer Aktion gegen die CO2-Betäubung von Schweinen. 09.06.2026
Tierschutz

OLG zu Aufnahmen von betäubten Schweinen:

Tier­schützer haften für Ver­b­rei­tung von Schlachthof-Videos

Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
junge Lanzenotter 03.06.2026
Nachrichten

Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg:

Gemeinde bleibt auf Kosten für Gift­schlangen sitzen

Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Ein Foto von einem Wal, der bläst, im Meer bei Skagen 04.05.2026
Informationsfreiheit

Informationsanspruch auf "Timmys" GPS-Daten?:

Wissen, wo der Wal ist

Derzeit warten Wal-Fans gespannt, ob der am geretteten Tier angebrachte GPS-Sender Daten übermitteln wird. Falls ja: Hätten sie einen Anspruch, diese von der Landesregierung zu bekommen, auch wenn die den Wal vor Beobachtern schützen will?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH