Landtag stimmt gegen Gesetz: Kein Nacht­fahr­verbot für Mäh­ro­boter zum Schutze der Igel in Bayern

05.02.2026

Es hätte das bundesweit erste Gesetz dieser Art sein können, doch die Mehrheit im bayerischen Landtag stimmte dagegen. Sie will lieber auf Aufklärung von Gartenliebhabern setzen. Einzelne bayerische Kommunen regeln das Verbot derweil selbst.

Schlechte Nachrichten für Igel in Bayern: Ein von den Grünen gefordertes bayernweites Nachtfahrverbot für Mähroboter ist im Landtag gescheitert. CSU, Freie Wähler und AfD stimmten damit gegen den zusätzlichen Schutz der stacheligen Tiere. Einzig SPD und Grüne sprachen sich für ein landesweites Verbot aus, welches es so noch in keinem anderen Bundesland gibt.

Der Einsatz der Geräte auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen sollte in der Zeit zwischen Einbruch der Dämmerung und Sonnenaufgang unzulässig sein. Ausnahmen sollten nur dann erlaubt sein, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen würden, "um erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren zu verhindern", heißt es im Gesetzentwurf. Also etwa, wenn das Gerät beim Betrieb beaufsichtigt wird oder dieses über eine funktionierende, automatische Igel-Erkennung verfügt.

Die Grünen-Abgeordnete Mia Goller betonte, dass eine solche Regelung niemanden spürbar einschränke, aber unzählige "kleine Leben" rette. Zudem entlaste sie die Kommunen von unübersichtlichen Einzellösungen sowie die Igelstationen, die die schweren Verletzungen der Tiere versorgen müssten. Laut Goller sei ein landesweites Nachtfahrverbot generell möglich, sofern der politische Wille und der Mut vorhanden seien, sich mit den Anhängern akkurat gestutzter Rasenflächen anzulegen. Es gehe dabei nicht um Artenschutz im engen juristischen Sinne, sondern vielmehr um eine Betriebszeitregelung für Gartengeräte.

Umweltminister will lieber Aufklärung als Zwang

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) räumte zwar ebenfalls Handlungsbedarf ein, erteilte einem Nachtfahrverbot jedoch eine Absage. Er betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Igel Schutz bräuchten und Mähroboter in der Tat schlimme Verletzungen verursachen könnten, weshalb man gegensteuern wolle. Allerdings warnte er vor "Symbolpolitik" und forderte stattdessen konkrete Lösungen. Nach Glaubers Ansicht müssten Gartenbesitzer sensibilisiert und darüber aufgeklärt werden, dass die Geräte nachts eine Gefahr für Igel und andere Tiere darstellten.

Auch die CSU-Fraktion bewertete den Gesetzentwurf als "reine Symbolpolitik mit erhobenem moralischen Zeigefinger". Er setze auf Misstrauen, Kontrolle und Überregulierung, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Flierl. Ein landesweites Nachtfahrverbot sei rechtlich zweifelhaft, schwer vollziehbar und kaum durchzusetzen, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sowie technologisch zum Teil bereits überflüssig angesichts alternativer Lösungen. Auch sei die Überwachung eines nächtlichen Mähverbots in der Praxis nicht leistbar. 

Igel finden keine Verstecke mehr

Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als "potenziell gefährdet". Die Bestände sind in mehr als der Hälfte der Länder, in denen die Tiere leben, zurückgegangenen – darunter auch Deutschland und insbesondere Bayern. Neben Mährobotern schaden auch Laubbläser den Tieren, zudem finden sie in immer weniger Gärten, aber auch Parkanlagen geeignete Verstecke und Nahrung. Die meisten Igel - bis zu einer Million pro Jahr - sterben jedoch weiterhin im Straßenverkehr.

Zwar stehen Igel unter Artenschutz und theoretisch drohen hohe Bußgelder, wenn die Tiere verletzt oder getötet werden, in der Praxis werden solche Bußgelder aber kaum verhängt. "Die automatisierten Mähroboter erzeugen einen permanenten Tötungsdruck für kleine Wildtiere und verstoßen damit auch nach Meinung von Juristen gegen geltendes Tierschutz- und Artenschutzrecht", sagte Goller. Dabei sei die Rechtslage eindeutig: Igel zählen in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten, für die laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein striktes Zugriffs-, Verletzungs- und Tötungsverbot gilt.

Manche Kommunen haben Nachtfahrverbot schon erlassen

Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben in Deutschland 370 dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, die auf elektrische Gartenpflegegeräte zurückzuführen sind, untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Einsatz von Mährobotern ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem für die besonders geschützten Tiere darstellt. Speziell kleinere Igel sind demnach gefährdet. Hinzu kommt, dass die Tiere bei Gefahr nicht wegrennen, sondern einrollen. Die Mähroboter selbst sind in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, die Tiere zu erkennen.

Umwelt- und Tierschützerin Martina Gehret erklärte, dass der Bund Naturschutz ein Nachtfahrverbot für Mähroboter unterstütze. Wer den Artenschutz ernst nehme, müsse diese vermeidbaren Tode und Verletzungen stoppen. Gehret bezeichnete ein Nachtfahrverbot als eine sehr wirkungsvolle und einfach umzusetzende Maßnahme. Sie verwies darauf, dass Kommunen wie die Stadt Bayreuth oder der Landkreis Schwandorf bereits selbstständig entsprechende Verordnungen erlassen hätten. Auch in München und vielen anderen deutschen Großstädten gelte ein solches Verbot bereits.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Landtag stimmt gegen Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59245 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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