Zwar hat das LG Frankfurt dem Ex-Bundesligaschiedsrichter eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zugesprochen – doch Gräfe will auch Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen. Deshalb zieht er nun in die nächste Instanz.
Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main zur Altersdiskriminierung durch den Deutschen Fußball-Bund Berufung eingelegt. Dies bestätigte der 49 Jahre alte Berliner am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf seine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Zunächst hatte der Kicker darüber berichtet.
Dass Gräfe nun vor das Oberlandesgericht (OLG) zieht, begründeten die Anwälte damit, dass Gräfe kein Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen zugesprochen worden war. Das Landgericht hatte am 25. Januar dieses Jahres zwar entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Spitzenschiedsrichter beim DFB nicht rechtmäßig ist. Der frühere Referee erhält deshalb eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung, jedoch keinen Schadensersatz aufgrund entgangener Einnahmen.
Der DFB hat bisher nicht ausgeschlossen, ebenfalls vor das OLG Frankfurt zu ziehen. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro verklagt.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Nach Urteil zur Altersdiskriminierung beim DFB: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51296 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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