Nach Urteil des AG Wuppertal zur versuchten Erpressung: Familie Schu­ma­cher legt Beru­fung ein

17.02.2025

Mehrere Männer wollten Familie Schumacher mit der Veröffentlichung privater Aufnahmen erpressen. Der Hauptangeklagte muss in Haft, ein Ex-Sicherheitsmitarbeiter erhielt eine Bewährungsstrafe. Dagegen legte die Familie Berufung ein.

"In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt", so Corinna Schumacher laut Mitteilung.

Das Amtsgericht (AG) Wuppertal hatte den 53-Jährigen vergangene Woche wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung gemäß §§ 253 Abs. 1 und 4, 22, 23 Abs. 1, 27 Strafgesetzbuch (StGB) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit einer Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichen Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht, sagte Richterin Birgit Neubert in der Urteilsbegründung. Das AG nahm allerdings keine Mittäterschaft an.

Der Berufungsantrag der Familie Schumacher hat jetzt das Ziel, dass der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter als Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB verurteilt wird. Dies würde dazu führen, dass er im Gegensatz zur Beihilfe wie ein Täter bestraft wird. 

Familie Schumacher sollte 15 Millionen Euro zahlen

Drei Männer hatten die Familie Schumacher mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden. Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Das AG hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein 30-jähriger Sohn wurde wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung mit einer Geldauflage von 1.200 Euro verurteilt.

dpa/eh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Urteil des AG Wuppertal zur versuchten Erpressung: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56614 (abgerufen am: 17.03.2025 )

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