Nach Urteil aus Karlsruhe: Linke will gegen Fünf-Pro­zent-Hürde im Bun­destag klagen

10.11.2011

Nachdem das BVerfG die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt hat, will Die Linke sie auch für den Bundestag gerichtlich abschaffen lassen. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage prüfen: "Wir werden dann den Weg gehen, der uns am ehesten als zulässig erscheint und mit dem wir dann auch zum Bundesverfassungsgericht kommen."

Die Fünf-Prozent-Hürde verfälsche Wahlergebnisse. Scheitere eine Partei an der Hürde, würden ihre Stimmen prozentual auf die erfolgreichen Parteien angerechnet, erläuterte Gysi. "Da wird eine Partei mit 4 oder 4,5 Prozent gewählt und stellt keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten. (...) Das heißt, wir kriegen einen Sitz mehr von Stimmen, die uns gar nicht gewählt haben." Die Wähler sollten aber seiner Ansicht nach auch entsprechend ihrem Wunsch im Parlament vertreten sein.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am Mittwoch die Fünf-Prozent-Klausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2009 für verfassungswidrig erklärt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Nach Urteil aus Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4769 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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