Die Bundesregierung erwägt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro für die einzelnen Familienangehörigen der Neonazi-Mordopfer. In der Vergangenheit hätten sich Härteleistungen für Opfer extremistischer Überfälle und terroristischer Straftaten in dieser Größenordnung bewegt, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) amMontag in Berlin.
Das Geld solle aus einem entsprechenden Fonds kommen, der im laufenden Jahr mit einer Million Euro aus Mitteln des Justizministeriums gefüllt sei.
"Zur Zeit wird vom Justizministerium der direkte Kontakt mit den Angehörigen gesucht", erläuterte der Sprecher. "Selbstverständlich ist klar, dass hier eine materielle Leistung auf gar keinen Fall das Leid aufheben kann." Doch solle es um ein Zeichen der Solidarität gehen.
Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" wurde der entsprechende Haushaltstitel für den Etat 2012 um die Hälfte auf 500.000 Euro gekürzt. Gleichzeitig seien 10 Prozent davon für PR-Arbeit genehmigt. Die Linken-Abgeordnete Caren Lay forderte in der Zeitung, den Etat für den Opferausgleich auf Basis realistischer Opferzahlen neu zu berechnen: "Die Kürzung muss vom Tisch."
dpa/age/LTO-Redaktion
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Nach Neonazi-Morden: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4861 (abgerufen am: 21.03.2025 )
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