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Nach Gewalt-Demo "Hooligans gegen Salafisten": GdP schlägt Änderung des Versammlungsrechts vor

30.10.2014

Die GdP hat in der Diskussion um Demonstrationsverbote für weitere geplante Aufmärsche von Hooligans und Rechtsextremen in Deutschland eine Veränderung der Versammlungsgesetze der Länder vorgeschlagen. Der Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte am Donnerstag in Berlin, um das Versammlungsrecht für viele friedliche Demonstranten zu schützen, müsse es für polizeibekannte Gewalttäter eingeschränkt werden.

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Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich nach dem umstrittenen Einsatz der Polizei vor und während der "Hooligans gegen Salafisten"-Demonstration in Köln geäußert. Ziel muss es nach Malchow sein, "dass sich Chaoten – wie bereits bei Fußballspielen praktiziert – zum Zeitpunkt einer geplanten Demonstration bei Polizeidienststellen melden müssen. Damit wäre seiner Ansicht nach gewährleistet, "dass die Rädelsführer ihr Gewaltpotenzial nicht zu Lasten der Polizisten und friedlich gestimmter Versammlungsteilnehmer ausleben können".

Damit solche Meldeauflagen nicht von den Verwaltungsgerichten wieder aufgehoben würden, müssten die Landesparlamente die Versammlungsgesetze ändern. Oliver Malchow will "die Grundrechte von Straftätern einschränken, um die Grundrechte vieler Bürger zu schützen, unabhängig von ihrer politischen Gesinnung." Ob Demonstrationen von Holligans und Rechtsradikalen nach der Eskalation in Köln nun pauschal bereits im Vorfeld verboten werden könnten, ist auch unter Experten umstritten.

gdp/age/LTO-Redaktion

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Nach Gewalt-Demo "Hooligans gegen Salafisten": . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13647 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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