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Nach Freispruch: Ulvi K. bleibt vorerst in der Psychiatrie

31.10.2014

Im Wiederaufnahmeverfahren im Mai wurde der geistig behinderte Ulvi K. vom Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2001 die damals 13-jährige Peggy Knobloch umgebracht zu haben. Er bleibt dennoch vorerst in der Psychiatrie, wie das LG Bayreuth am Freitag bestätigte.

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Der zuletzt vom Landgericht (LG) Bayreuth freigesprochene Ulvi K. bleibt mindestens bis Ende dieses Jahres in der Psychiatrie. Das Gericht bestätigte am Freitag entsprechende Berichte des Bayrischen Rundfunks. Ulvi K. war im September 2001 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in die Nervenheilanstalt eingewiesen worden.

Ein neues Gutachten über den geistig Behinderten sei nicht so ausgefallen, dass über eine sofortige Entlassung entschieden werden müsste, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung werde stattdessen beim nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 fallen, hieß es weiter.

Ulvi K. wurde im Jahr 2004 vom LG Hof wegen angeblichen Mordes an Peggy Knobloch zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Mai 2001 war die damals 13-Jährige spurlos verschwunden, eine Leiche wurde aber nie gefunden. Nachdem das LG Bayreuth im Dezember 2013 die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hatte, sprach das Gericht Ulvi K. im Mai dieses Jahres frei, weil ein Tatnachweis nicht möglich war.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Nach Freispruch: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13675 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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