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Nach Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Innen­mi­nister for­dern Spei­che­rung von IP-Adressen

27.09.2022

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann

"Wir sind uns im Kreis der Innenminister und Justizminister einig, Kindesmissbrauch und Kinderpornografie noch stärker zu bekämpfen", so der bayerische Innenminister Herrmann. Foto: picture alliance/dpa | Felix Hörhager

Auf einem Treffen der Innen- und Justizminister in München ging es auch um das kürzlich ergangene EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Nun fordern die Innenminister vom Bund die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern.

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Für den Kampf gegen schwere Verbrechen fordern die Innenminister der Länder vom Bund die Möglichkeit zur Datenspeicherung von IP-Adressen. "Es wäre ein Unding und Hohn für die Opfer, wenn wir in Deutschland diese Möglichkeit aus falsch verstandenem Datenschutz nicht nutzen", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), am Dienstag in München. Unter den Innenministern gebe es hierzu einen breiten Konsens.

Zuvor hatten die Innenminister der Länder gemeinsam mit den Justizministern über die Folgen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung von Telekommunikationsdaten beraten.

"Wir sind uns im Kreis der Innenminister und Justizminister einig, Kindesmissbrauch und Kinderpornografie noch stärker zu bekämpfen", betonte Herrmann. Das Ausmaß der Verbrechen sei längst bundesweit "erschreckend". Bundesweit hätten sich 2021 die Fallzahlen im Vergleich zu 2020 mehr als verdoppelt (39.171 Fälle, +108,8 Prozent). "Je intensiver wir ermitteln, desto mehr Fälle werden wir zu Tage fördern", sagte Herrmann.

FDP stellt sich quer

Für eine erfolgreiche Ermittlung der Täter sei die Verpflichtung der Dienste-Anbieter zur Speicherung der IP-Adressen von Computern ein wichtiger Faktor, so Herrmann. Das habe der Europäische Gerichtshof zur Bekämpfung schwerer Kriminalität bei seiner Entscheidung in der vergangenen Woche erneut ausdrücklich zugelassen. Viele Missbrauchstäter und Kinderpornografie-Konsumenten könnten ansonsten unter dem Deckmantel der Anonymität im Netz ihr ekelhaftes Treiben ungestört fortsetzen.

Trotz der partei- und bundesländerübergreifenden Einigkeit der Fachminister ist das Thema damit aber alles andere als geeint. Die FDP lehnt die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen unter Verweis auf den Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen im Bund ab. "Die Massenspeicherung der Kommunikationsdaten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht mit dem freiheitlichen Charakter unserer Verfassungsordnung vereinbar. Auch der Koalitionsvertrag ist glasklar: Eine lückenlose Überwachung von Kommunikationsbeziehungen darf es nicht geben, auch nicht mit Blick auf die IP-Adresse", sagte der Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, am Dienstag in Berlin.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Nach Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49751 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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