Wegen vom EuGH als rechtswidrig eingestufter Transferregeln fühlt sich Lassana Diarra um viel Geld gebracht. Nun fordert er Millionen von der FIFA und dem belgischen Fußballverband. Den Verbänden droht aber noch größeres Ungemach.
Der ehemalige Fußballprofi Lassana Diarra fordert im Rechtsstreit zu Transferregeln vom Weltverband FIFA und dem belgischen Fußballverband eine Entschädigung in Höhe von 65 Millionen Euro brutto. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die der Franzose über seine Anwälte der Kanzlei Dupont - Hissel verschickte.
Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Oktober auf der Grundlage von Diarras Klage entschieden, dass bestimmte Transferregeln der FIFA gegen EU-Recht, konkret die Freizügigkeit und die Wettbewerbsrfreiheit verstoßen.
Der zugrunde liegende Fall: 2013 unterschrieb Diarra einen Vertrag bei Lokomotive Moskau, den er jedoch nach nur einem Jahr einseitig kündigte. Der Spieler wollte anschließend zum belgischen Klub Charleroi wechseln, doch dieser Plan scheiterte. Charleroi fürchtete massive Sanktionen, da nach FIFA-Regeln der neue Verein für die Entschädigung des früheren Klubs mithaftet, wenn der Spieler den Vertrag gebrochen hat. In Diarras Fall betrug die Entschädigungssumme über 10 Millionen Euro. Noch gravierender: Einem Klub droht eine Transfersperre von einem Jahr, wenn er den Spieler zu einem Vertragsbruch angestiftet hat – eine Vermutung, die laut FIFA-Regeln bereits von vornherein nahegelegt wird.
EuGH: FIFA-Regeln dienen nicht dem Sport
Diarra klagte daraufhin gegen die FIFA und machte geltend, dass die harten Regeln einen Wechsel zu Charleroi unmöglich gemacht hätten. Das Berufungsgericht im belgischen Mons legte dem EuGH schließlich die Frage vor, ob diese Regelungen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV sowie gegen das Kartellverbot aus Art. 101 AEUV verstoßen. Beides bejahte der EuGH im Herbst letzten Jahres (Urt. v. 04.10.2024, Az. C-650/22). Zwar erkennt er an, dass die Beschränkung der Freizügigkeit durch das legitime Ziel gerechtfertigt sein könnte, den ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballwettbewerbe zu sichern und eine gewisse Stabilität in den Mannschaften zu gewährleisten, die harten Folgen seien aber "ohne jedes Verhältnis“. (Mehr zum EuGH-Urteil lesen Sie in diesem LTO-Bericht; ob das Urteil auch zur Folge hat, dass hohe Ablösesummen nicht mehr vor einem Wechsel schützen, haben wir im Podcast "Die Rechtslage" diskutiert).
Insgesamt schlussfolgert der EuGH, dass die Transferregeln die Karriere von Spielern stark beeinträchtigen, wenn nicht sogar im Einzelfall dazu führen können, dass diese ihre Karriere vorzeitig beenden müssen. Die Regeln dienten offenbar dazu, die finanziellen Interessen der Vereine bei Spielertransfers zu wahren. Für die Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs von Sportwettbewerben seien sie wohl nicht erforderlich. Im Ergebnis dürfen also weder Spieler noch neu aufnehmender Verein bei einem Vertragsbruch wie bisher sanktioniert werden. Die FIFA passte daraufhin die Regeln an.
Ex-Profi sieht Schäden für seine Karriere
Das EuGH-Urteil führte aber nun offenbar nicht dazu, dass Diarra entschädigt wurde. Zu einem Entgegenkommen der Verbände und einer außergerichtlichen Einigung sei es seit dem EuGH-Urteil nicht gekommen, wird Diarra in der Mitteilung zitiert: "Das ist ihr gutes Recht, aber es spiegelt eine anhaltende Kultur der Missachtung des Rechtsstaats und der Spieler wider, trotz der glasklaren Botschaft des EuGH." Deshalb müsse er zu seinem "großen Bedauern" erneut vor Gericht ziehen. Der 40-Jährige fordert vollen Schadenersatz für die Karriereschäden, die durch die seiner Meinung nach illegalen Transferregeln entstanden sind. Die FIFA hat auf dpa-Anfrage noch nicht reagiert.
Verbänden droht Sammelklage
Unterstützt wird Diarra unter anderem von der Spieler-Gewerkschaft Fifpro sowie von Justice for Players. Diese Organisation will vor einem niederländischen Gericht Schadenersatz für Fußballprofis erstreiten, denen Gehaltseinnahmen entgangen waren. Der FIFA und auch dem Deutschen Fußball-Bund DFB droht damit eine Sammelklage. Sollte es bis September zu keiner Einigung kommen, sollen die Klagen gegen die FIFA und insgesamt fünf nationale Fußballverbände Anfang 2026 allesamt an einem niederländischen Gericht eingereicht werden. Zur Teilnahme an der Sammelklage sind alle Spielerinnen und Spieler aufgerufen, die seit 2002 für einen professionellen Verein in der EU gespielt hatten. Nach "vorläufigen Schätzungen" seien in der EU um die 100.000 Spieler davon betroffen gewesen, heißt es von der Organisation. Woraus sich diese Schätzungen genau ergeben, teilte Justice for Players nicht mit.
fz/dpa/LTO-Redaktion
Nach EuGH-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57927 (abgerufen am: 17.01.2026 )
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