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Nach Entschädigungs-Entscheidung: Gäfgen-Anwalt will not­falls gegen Ver­rech­nung klagen

08.08.2011

Michael Heuchemer, der Anwalt des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen, will nochmals vor Gericht ziehen falls die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird.

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"Nicht um einen neuen Prozess zu gewinnen, sondern weil es um
das Symbol geht: Was der Staat hier tut, muss Konsequenzen haben,
sonst wird das Urteil in seinem Zweck unterlaufen", sagte Anwalt
Michael Heuchemer am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

Das Recht sieht Heuchemer dabei auf seiner Seite: "In dem Fall
gibt es nichts zu prüfen. Die Rechtslage ist sonnenklar." Das zeigten
zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Auch wenn die 3.000 Euro
Entschädigung über den Insolvenzverwalter an das Land fließen, will
Heuchemer klagen.

Das Land Hessen muss Gäfgen nach einem Urteil des Frankfurter
Landgerichts rund 3.000 Euro Entschädigung zahlen
, weil Gäfgen in
einem Polizeiverhör Folter angedroht worden ist. Dies sei eine
schwere Verletzung der Menschenwürde gewesen, "die nicht auf andere
Weise befriedigend ausgeglichen werden kann", befand das Gericht
vergangene Woche.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Nach Entschädigungs-Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3966 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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