Nach dem Chaos im Berliner Nahverkehr: LAG Berlin-Brandenburg prüft Änderungskündigung
Nach dem riesigen Chaos im Berliner Nahverkehr kürzte die S-Bahn Berlin einem Angestellten durch eine Änderungskündigung das Gehalt und setzte ihn fortan als Materialeinkäufer ein. Am Mittwoch sehen sich die Geschäftsführung der S-Bahn und ihr Mitarbeiter vor dem LAG Berlin-Brandenburg wieder.
Der Kläger war Prüfbeauftragter in vier Werkstätten der S-Bahn GmbH. Das Unternehmen wirft ihm vor, im Juli 2009 - auf dem Höhepunkt der S-Bahn-Krise - einen Riss in einem Rad nicht gemeldet zu haben. Außerdem soll er bei acht Rädern mit kritischem Befund die vorgeschriebenen zusätzlichen Prüfungen nicht veranlasst haben.
Das Berliner Arbeitsgericht kippte die Kündigung, weil es zuvor keine Abmahnung gab. Die S-Bahn GmbH ging in Berufung.