Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingestellt: So lief der töd­liche Ein­satz gegen CSD-Atten­täter Abdul Bal­lout

11.09.2026

Zwei Polizeibeamte erschossen den CSD-Attentäter Abdul Ballout im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Beamten eingestellt. Die Ermittlungen geben einen Einblick in die entscheidenden Sekunden vor den Schüssen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte eingestellt, die bei einem Einsatz in Berlin-Spandau tödliche Schüsse auf Abdoul Ballout abgegeben hatten. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Berlin gegenüber LTO mit.

Ballout war am 25. Juli 2026 am Rande des Berliner Christopher-Street-Days (CSD) mit einem Van in eine Menschengruppe gefahren. Nachdem er mit einem Baum zusammengeprallt war, griff er weitere Menschen mit einer Machete an, bevor er floh. Eine Frau wurde getötet und insgesamt 31 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag wurde der Attentäter in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. 

LTO hatte mehrere Fragen zu den Umständen der tödlichen Schüsse an die Berliner Polizei gestellt und einen Polizeiexperten zu derartigen Situationen befragt. Im Zentrum stand die Frage, warum es einem Spezialeinsatzkommando (SEK) nicht gelungen war, Ballout auf andere Weise zu überwinden. Doch schon der Polizeiexperte Prof. Mario Staller hatte gegenüber LTO den Mythos vom gezielten "Schuss ins Bein" in dynamischen Einsatzsituationen abgeräumt. Die Gefahr, einen Angreifer zu verfehlen, sei zu hoch. Das Risiko könne man im Rahmen einer Selbstverteidigung nicht eingehen.

Drei Polizeibeamte beteiligt

Jetzt hat auch die GenStA Berlin die Fragen beantwortet. Das Geschehen stellte sich demnach wie folgt dar: Als sich die Polizei der Pforte der Kleingartenparzelle näherte, seien das Blaulicht eingeschaltet und das Martinshorn betätigt worden. Ferner sei beim Betreten der Parzelle mehrfach "Polizei" gerufen worden. Im Anschluss hätten sich drei Beamte der Gartenlaube genähert. Einer der Beamten sollte die Tür zur Laube öffnen, während die beiden anderen die Situation absichern sollten.

Einer der beiden sichernden Beamten sei mit einem Schutzschild ausgerüstet gewesen. Darüber hinaus habe ein Distanzelektroimpulsgerät ("Taser") zur Verfügung gestanden. Nach Angaben der beteiligten Beamten habe dieses jedoch in der konkreten Situation, einem Angriff aus kurzer Distanz, nicht eingesetzt werden können. 

Ein Angriff aus kurzer Distanz

Der Angreifer sei nach der Öffnung des Gewächshauses bzw. der Laube auf den mit der Öffnung betrauten Beamten zugeschnellt, so die Beamten. Dabei habe er in seiner rechten Hand auf Hüfthöhe ein Messer mit einer ungefähr zehn Zentimeter langen Klinge gehalten.

Die Beamten schätzten die Situation als lebensgefährlich, zumindest für den die Tür öffnenden Kollegen, ein. Sie hätten daher nach eigener Aussage auf den Körper des Angreifers gezielt. Es sei weder Zeit für eine Warnung unmittelbar vor der Schussabgabe gewesen noch für eine zielgenaue Schussabgabe auf andere, weniger lebensgefährliche Körperregionen. 

Die sichernden Beamten hätten zunächst einen Schuss auf den zwei bis drei Meter entfernten Ballout abgegeben. Der Angreifer schien, aus Sicht der Beamten, jedoch noch nicht angriffsunfähig zu sein, daher seien unmittelbar danach zwei weitere Schüsse fast zeitgleich abgegeben worden. Alle drei Schüsse hätten Ballout getroffen: einer durch den linken Oberarm in die Brust, zwei weiter unterhalb des linken Schulterblatts. 

Ballout sei unmittelbar durch einen der eingesetzten Beamten, einen ausgebildeten Notfallsanitäter, erstversorgt worden. Dieser habe mit der Unterstützung weiterer Beamter versucht, Ballout zu reanimieren, jedoch ohne Erfolg. 

Weitere Schüsse auf die Gartenlaube

Im Anschluss an die Schussabgabe auf Ballout seien noch weitere Schüsse mit Schrotmunition in Richtung des Türschlosses und des Rahmens der Gartenlaube abgegeben worden, um ein sicheres Öffnen zu gewährleisten, so die GenStA. 

Eine auf Social-Media-Plattformen veröffentlichte Videoaufzeichnung beziehe sich lediglich auf Teile des Geschehens nach der Schussabgabe auf Ballout In einem von der Bild veröffentlichten Video waren vier Schüsse im Abstand von zwei bis drei Sekunden zu hören gewesen. Ob es sich bei dem Video um die ausgewertete Aufzeichnung handelt, konnte die GenStA kurzfristig nicht beantworten.

Kein hinreichender Tatverdacht

Gegen die beiden Beamten, welche die drei Schüsse abgegeben hatten, wurde zunächst ein Ermittlungsverfahren bei der Abteilung für Kapitalverbrechen der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der 8. Mordkommission des Landeskriminalamts geführt. Das Verfahren wurde jedoch am 9. August 2026 gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Aus der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO lässt sich allerdings nicht unmittelbar ablesen, aus welchen rechtlichen Gründen die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht verneinte. Nach der von der GenStA geschilderten Sachlage liegt jedoch nahe, dass sie von einer Rechtfertigung der Schüsse durch Notwehr (§ 32 Abs. 1 Strafgesetzbuch) ausging.

sim/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingestellt: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60865 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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