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Vergleich mit Goebbels und Schnitzler: Maas ver­zichtet auf Stra­f­an­trag gegen Bach­mann

03.11.2015

Heiko Maas auf einer Veranstaltung 2014

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Auch die jüngste Pegida-Demonstration in Dresden sorgt für Aufregung. Initiator Lutz Bachmann hat am Montag Justizminister Heiko Maas mit NS-Propagandaminister Joseph Goebbels verglichen. Der Politiker will auf einen Strafantrag* verzichten.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will keinen Strafantrag gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann stellen, nachdem der ihn mit dem Nazi-Chefpropagandisten Joseph Goebbels verglichen hat. Das teilte ein Sprecher des Ministers am Dienstag auf Anfrage in Berlin mit. Zuvor waren innerhalb der SPD Forderungen nach Ermittlungen gegen den Chef des fremdenfeindlichen Bündnisses laut geworden.

Zwar hat die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Beleidigung tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sichert nun zunächst Beweismittel, wie Behördensprecher Lorenz Haase am Dienstag sagte. Zur weiteren Strafverfolgung sei bei einem Beleidigungsdelikt aber ein Strafantrag des Betroffenen nötig - und dazu liege bislang nichts von Maas in Dresden vor.

Bachmann hatte Maas bei einer Pegida-Kundgebung in Dresden am Montagabend in einem Atemzug mit NS-Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels genannt und als "eiskalten Hetzer" bezeichnet. Außerdem bezeichnete er den SPD-Politiker vor bis zu 8.000 Anhängern als den "schlimmsten geistigen Brandstifter" seit Goebbels und Karl-Eduard von Schnitzler. Letzterer hatte als Chefkommentator des DDR-Fernsehens mit der Sendung "Der schwarze Kanal" jahrzehntelang gegen Regierung und Medien in Westdeutschland agitiert.

dpa/una/LTO-Redaktion

* Hinweis der Redaktion: Der hier zunächst fälschlicherweise genutzte Begriff "Strafanzeige" wurde durch den juristisch korrekten Begriff "Strafantrag" ersetzt.

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Vergleich mit Goebbels und Schnitzler: Maas verzichtet auf Strafantrag gegen Bachmann . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17417/ (abgerufen am: 10.08.2022 )

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