Konsequenzen aus Berlin-Anschlag: Bun­des­re­gie­rung geht schärfer gegen Gefährder vor

10.01.2017

Der Tunesier Anis Amri tötete im Dezember zwölf Menschen in Berlin - dabei galt er als Gefährder und sollte längst abgeschoben sein. Die Bundesregierung will nun die Grundlage für Abschiebehaft ausweiten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben als Konsequenz aus dem Anschlag in Berlin eine Reihe von Gesetzesverschärfungen vereinbart. Danach sollen mögliche ausländische Terroristen leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wie die beiden Minister nach einem Gespräch am Dienstag in Berlin mitteilten. Ermöglicht werden sollen auf Bundesebene auch elektronische Fußfesseln für sogenannte Gefährder, einen Vorschlag für mehr Überwachung für verurteilte Extremsiten hat das BMJV bereits gemacht. Damit diese auch auf der präventiven Ebene nicht ins Leere laufe, müssten aber auch Landesregelungen geändert werden. Geplant sind außerdem verschärfte Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen.

De Maizière sagte, die Regierung sei in schwierigen Zeiten imstande, vernünftige Ergebnisse für eine höhere Sicherheit der Bürger zu erzielen, ohne unverhältnismäßig in Freiheitsrechte einzugreifen. Maas sagte, der wehrhafte Rechtsstaat sei die beste Antwort auf den Hass der Terroristen. Ziel sei, dass sich ein Fall Amri in Deutschland nicht wiederhole.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Montag angekündigt, dass die Regierung schnell Konsequenzen ziehen und "wirklich Flagge" in der Sicherheitspolitik zeigen werde. Zuvor hatten Union und SPD darüber gestritten, welche Lehren aus dem Lkw-Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember gezogen werden sollen.

Der Attentäter Anis Amri hatte auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und viele schwer verletzt. Er war als Gefährder eingestuft und ausreisepflichtig. Gefährder sind Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Anschlag zutrauen. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm keine Papiere ausgestellt hatte, auch in Abschiebehaft konnte man ihn daher nicht behalten. Die deutschen Sicherheitsbehörden stufen derzeit 548 Menschen als Gefährder ein. Die Hälfte davon hält sich nicht in Deutschland auf. 62 islamistische Gefährder sind ausreisepflichtig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Konsequenzen aus Berlin-Anschlag: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21716 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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