Das VG Schleswig hat eine naturschutzrechtliche Klage des Nabu gegen den Kreis Nordfriesland zum Bestand der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt nach zwei mündlichen Verhandlungen und einem Ortstermin der Halbinsel abgewiesen. Dies geht aus einem Urteil vom Montag hervor.
Ziel des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) war es, den Kreis Nordfriesland als Untere Naturschutzbehörde zu verpflichten, dem Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Maßnahmen aufzugeben, mit dem die Lebensbedingungen der bedrohten Vogelart "Trauerseeschwalbe" verbessert werden können.
Diesem Ansatz folgte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) im Ergebnis nicht (Urt. v. 24.09.2012, Az. 6 A 186/11). Zwar habe die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt durchaus keine günstigen Lebensumstände, wobei es sich wohl auch um einen Schaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) handele.
Selbst wenn sich jedoch der Zustand seit Inkrafttreten des USchadG im Jahre 2007 weiter verschlechtert habe, habe die Kammer nicht feststellen können, dass dies vom Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt schuldhaft verursacht worden sei. Mithin treffe weder den Kreis Nordfriesland noch den Deich- und Hauptsielverband eine einklagbare Verpflichtung zum Tätigwerden.
Das VG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.
age/LTO-Redaktion
VG Schleswig zur Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7157 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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