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Musterfeststellungsklage: Lan­des­weite Zustän­dig­keit beim OLG Hamm

19.10.2018

OLG Hamm

© Foto Fitti, wikimedia commons, CC-BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das OLG Hamm ist das größte deutsche Oberlandesgericht. Als solches erhielt es die NRW-weite Zuständigkeit für die neue Musterfeststellungsklage, die Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände ab dem 1. November einlegen können.

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Ab kommendem Monat ist es so weit: Dann können Verbraucherzentralen und andere Verbrauchverbände die im Rekordtempo beschlossene Musterfeststellungsklage einlegen. Am 16. Oktober beschloss das NRW-Justizministerium per Rechtsverordnung, dass dafür landesweit allein das Oberlandesgericht Hamm (OLG) zuständig sein wird.

Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, befassen sich mit der neuen Klage die Senate, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gebe es seit Jahrzehnten beim OLG, welche sich in der Rechtsprechung des Gerichts bewährt habe.

Die Öffentlichkeit setzt große Erwartungen in die neue Musterfeststellungsklage. Als erste Profiteure könnten sich die Geschädigten des Diesel-Abgasskandales erweisen. So haben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) bereits angekündigt, die neue Klagemöglichkeit nutzen zu wollen, um die Rechte der geschädigten Verbraucher gebündelt geltend zu machen.

Wie wirksam das neue Verfahren sein wird, wird sich dann in der Praxis zeigen. Die Meinungen zur Praktikabilität der Musterfeststellungsklage gehen jedenfalls weit auseinander. So monieren insbesondere kleinere Verbraucherverbände, dass sie zukünftig mit leeren Händen dastehen würden. In der Tat ist die Klage nur solchen Verbänden vorbehalten, die mehr als 350 Mitglieder vorweisen können.

tik/LTO-Redaktion

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Musterfeststellungsklage: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31607 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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