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Auch LG München nimmt sexuelle Belästigung an: Strafmaß für Münchner Musik­pro­fessor ver­rin­gert

26.04.2017

Sexuelle Belästigung

vchalup - fotolia.com

Auch die Berufungsinstanz hält es für erwiesen, dass der frühere Präsident der Münchener Musikhochschule eine Professorin 2009 sexuell belästigt hat. Sie verringerte jedoch die gegen den Mann verhängte Haftstrafe.

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Wegen sexueller Nötigung einer Professorin ist ein früherer Präsident der Münchner Musikhochschule zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 62-Jährige habe die Frau in zwei Fällen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gedrängt, sagte Richter Markus Koppenleitner am Mittwoch am Landgericht München I in seiner Urteilsbegründung. "Wir können eine vorsätzliche bewusste Falschbeschuldigung ausschließen."

Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

"Er hat seine Vorgesetztenstellung ganz brutal ausgenutzt", sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch verlangt. Der Angeklagte, ein verheirateter Vater von zwei Kindern, hatte vor Gericht beteuert, er habe nie Gewalt angewendet.

Entschuldigung für "ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten"

Seine Verteidigung sprach von einer Vorverurteilung durch die Medien. Seit Mitte März stand der 62-Jährige in dem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr im Fall der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Im Fall einer Dozentin wurde er dagegen freigesprochen. Beide Vorfälle waren nun erneut überprüft worden, den Freispruch in Bezug auf die Dozentin ließ das Gericht bestehen.

Der Pianist und Musikwissenschaftler hatte zu Beginn des Prozesses im März erneut bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch wiederholte er, es habe kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. Allerdings entschuldigte sich der 62-Jährige für "ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten".

Der Mann ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falls ruhen. Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn eine zweite Anklage, wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

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Auch LG München nimmt sexuelle Belästigung an: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22758 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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