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Urteil im Lübcke-Prozess für Anfang Dezember geplant: Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen Ex-Ver­tei­diger

27.10.2020

Der Hauptangeklagte Stephan E. (l.) diskutiert mit seinem ehemaligen Verteidiger Frank Hannig im Gerichtssaal am 18.06.2020

picture alliance/dpa/Reuters-Pool | Kai Pfaffenbach (Der Hauptangeklagte Stephan E. (l.) diskutiert mit seinem ehemaligen Verteidiger Frank Hannig im Gerichtssaal am 18.06.2020)

Bereits Anfang Dezember könnte das Urteil im Prozess um den Mord an Walter Lübcke fallen, so der Vorsitzende Richter. Gegen den früheren Verteidiger des Hauptangeklagten wird derweil ermittelt.

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Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke könnte am 1. Dezember das Urteil fallen. Thomas Sagebiel, Vorsitzender Richter des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, visierte am Dienstag für den 24. November die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern an - vorausgesetzt, dass die Beweisaufnahme und die Vernehmung der noch ausstehenden Zeugen und Sachverständigen planmäßig abgeschlossen werden. Am 26. November könnten dann die Verteidiger plädieren, und "am 1. Dezember könnten wir das Urteil verkünden", sagte er über die Planungen des Senats.

In dem Prozess ist der 47 Jahre alte Deutsche Stephan E. wegen des Mordes an dem CDU-Politiker angeklagt. Er soll Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Sein früherer Arbeitskollege Markus H. muss sich wegen Beihilfe verantworten. Er soll E. politisch beeinflusst haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus.

Um Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der beiden Angeklagten ging es am Dienstag auch in der Zeugenaussage eines Kriminalpolizisten, der unter anderem über die bei E. und H. gefundenen Asservate und Dateien auf Rechnern und Mobiltelefonen berichtete. So sei bei E. nicht nur ein Autogramm eines rechtsextremen Rappers und ein Text mit antisemitischen Verschwörungstheorien gefunden worden, sondern auch Dossiers aus den "frühen Nuller Jahren" über Menschen, die in Kassel politisch aktiv waren - unter anderem den Oberbürgermeister, den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde und des Ausländerbeirats.

Die Ermittler, die mit der Durchsuchung von H's Wohnung befasst gewesen seien, hätten unter anderem Nazi-Devotionalien, Rechtsrock-Musik und Goebbels-Texte auf der Festplatte gefunden, so der Zeuge. In einem von einem neu-rechten Verlag herausgegebenen Buch sei eine Textstelle über Lübcke angestrichen gewesen. In dem Abschnitt sei es um eine Bürgerversammlung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft gegangen, die E. und H. 2015 besucht hatten.

Verdachts der Anstiftung zur falschen Verdächtigung

E.‘s ehemaliger Verteidiger Frank Hannig hat unterdessen nun selbst juristische Probleme: Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen ihn wegen des anfänglichen Verdachts der Anstiftung zur falschen Verdächtigung, wie ein Behördensprecher sagte. Hannig soll für E. Teile eines Geständnisses erfunden haben. Nach einem Konflikt mit seinem Co-Verteidiger Mustafa Kaplan und auf Antrag E‘s wurde er Mitte Juli entlassen.

E. hatte vor der Polizei unterschiedliche Angaben zur Tat gemacht. Nachdem er sich zunächst als Einzeltäter bezeichnet hatte, widerrief er dieses Geständnis, nachdem Hannig die Pflichtverteidigung übernommen hatte. In einer anderen Version schilderte er den Tod Lübckes als Unfall, bei dem H. die Waffe gehalten hatte. In seiner Einlassung vor Gericht gab E. hingegen an, er habe geschossen und H. sei ebenfalls am Tatort gewesen. Er beschuldigt Hannig, ihn zu der falschen Aussage gedrängt zu haben.

Im dem Prozess gegen E. und H. war im September auch Hannig als Zeuge vorgeladen worden. E. hatte ihn zuvor in Teilen von der Schweigepflicht entbunden. Angesichts einer drohenden Strafverfolgung gegen seine Person hatte sich der Dresdener Jurist aber auf ein Aussage-Verweigerungsrecht berufen.

Zu dem nun eingeleiteten Verfahren sagte Hannigs Rechtsanwalt Alfred Dierlamm: "Meinem Mandanten ist der Vorwurf bislang nicht offiziell bekannt gegeben worden. Wir haben uns bereits mit der Staatsanwaltschaft Kassel in Verbindung gesetzt und unsere Kooperation bei der Sachverhaltsaufklärung angeboten." Zu Einzelheiten werde man sich nur gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Urteil im Lübcke-Prozess für Anfang Dezember geplant: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43231 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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