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Tierischer Prozess am OLG München: Kein Schadensersatz für Fotos von Mops "Sir Henry"

13.06.2013

Mops (Symbolbild)

Mops (Symbolbild); Foto: © michaelstephan - Fotolia.com

"Sir Henry" ist nicht irgendein Mops. Sein Frauchen hält den kleinen Hund für den berühmtesten seiner Rasse "in Deutschland - wenn nicht der Welt." Vor Gericht half ihr das wenig. Am Donnerstag unterlag sie in einem Rechtstreit über Fotos ihres exklusiven Vierbeiners.

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Das Porträt von Mops "Sir Henry" zierte 2011 den Kalender "Hunde-Blicke", ein Teil des Erlöses sollte angeblich dem Tierschutz zugutekommen. Mit ihrer Klage begehrte die PR-Agentin und Mops-Besitzerin Uschi Ackermann Auskunft über die Erlöse des Kalenders sowie Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies sie damit am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass er Ackermanns Ansprüche für unberechtigt hielt.

Ackermann hatte eine Multimedia-Agentur verklagt, die den Kalender für einen Kunstverlag produziert hatte. Sie wollte wissen, wie viel Gewinn mit dem Kalender gemacht wurde. Ihr siebenjähriger Vierbeiner "Sir Henry" zierte nicht nur das August-Blatt, sondern auch den Titel. Letzteres war laut Ackermann nicht abgesprochen gewesen. Auch habe die Fotografin ihr zugesichert, dass ein Teil des Erlöses dem Tierschutz zugutekommen werde. Für diesen engagiere "Sir Henry" sich höchstpersönlich: Er sei Pate des Deutschen Tierschutzbundes.

Von 2.500 gedruckten Kalender-Exemplaren gingen gerade einmal 891 für je 14,95 Euro über den Ladentisch - es sei ein Verlust von etwa 1.600 Euro entstanden, sagte der Anwalt des Herausgebers. Zudem sei zwischen der Klägerin und seinem Mandanten ohnehin nie eine Vereinbarung zustande gekommen. Dieses letzte Argument war für den Senat am Ende ausschlaggebend: Die beiden Parteien seien tatsächlich keine Vertragspartner.

Ackermanns Anwalt hatte argumentiert, "Sir Henry" sei wie seine zweibeinige "Kollegin" Claudia Schiffer ein Fotomodell. Der Mops hat angeblich schon 3000 TV-Auftritte hinter sich. Wie Schiffer stehe "Sir Henry" daher ein Lizenzentgelt zu. Auf den Vierbeiner seien "umfangreiche Marken eingetragen", sagte der Anwalt mit Hinweis auf ein Warensortiment vor sich.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Tierischer Prozess am OLG München: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8927 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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