Nachdem ein Vollstreckungsbeamter den Mops Edda gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft hatte, gab es Ermittlungen. Die StA hat die Akte jetzt geschlossen und das Verfahren eingestellt. Der Streit um Schadensersatz geht indes weiter.
Die Staatsanwaltschaft (StA) hat im Fall des gepfändeten und im Internet verkauften Mopses "Edda" das Ermittlungsverfahren eingestellt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wurde das Verfahren gegen einen Bediensteten der Stadt Ahlen in Absprache mit dem Amtsgericht wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse beendet.
Die Käuferin des Mopses hatte die Ermittlungen ausgelöst: Sie hatte das Tier für 750 Euro über Ebay-Kleinanzeigen von dem Vollstreckungsbeamten erworben, der den Hund vorher bei einer Familie gepfändet hatte. Da Edda als gesund angeboten wurde, laut seiner neuen Halterin aber unter anderem an den Augen erkrankt ist, hatte sie sowohl Betrugsanzeige gegen den Mann erstattet als auch die Stadt Ahlen verklagt. Der Zivilprozess vor dem Landgericht Münster läuft noch.
Ob der Mops zum Zeitpunkt des Verkaufs krank war oder nicht und ob der Beamte das gewusst hat, konnte laut Staatsanwaltschaft "nicht abschließend festgestellt" werden. Zumindest habe Eddas vorheriges Frauchen im März 2018 von einer Tierärztin schriftlich bestätigt bekommen, der Hund sei "fit und gesund". Die Staatsanwaltschaft ergänzte: "Die Zeugen, die bei der Pfändung des Tieres anwesend waren, haben bekundet, dass der Hund nach ihrem Eindruck bis zuletzt kerngesund gewesen sei beziehungsweise gewirkt habe. Gesundheitliche Probleme seien nicht zu erkennen gewesen und der Hund habe auch keine Medikamente benötigt."
Mittlerweile ist auch das OLG Hamm mit dem Fall beschäftigt
Ein Gutachten zur Gesundheit des Mopses, den die Käuferin in "Wilma" umgetauft hat, beschäftigt inzwischen sogar das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Anwalt der Frau hält den Gutachter für befangen und hat das OLG eingeschaltet. Ein Ende der Verhandlung, die vor dem Landgericht Münster stattfindet, ist damit noch lange nicht in Sicht. Eddas bzw. jetzt Wilmas Frauchen will mehrere Zehntausend Euro Schadensersatz unter anderem für die Behandlung einer Augenkrankheit des Hundes von der Stadt Ahlen haben.
Der Rechtsanwalt des Vollstreckungsbeamten begrüßte die Einstellung des Strafverfahrens in einer Mitteilung. Nach dem Amtsgericht Ahlen, dem Landgericht Münster und dem OLG Hamm müsse sich "wenigstens vorerst nicht noch ein viertes Gericht damit befassen".
tap/LTO-Redaktion/dpa
Ermittlungsverfahren eingestellt: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41939 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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