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Neue Beschlussvorlage für MPK: Kon­takt­be­schrän­kungen für Geimpfte auf dem Weg

20.12.2021

Eine Familie im Videocall zu Weihnachten.

Kontaktbeschränkungen an Weihnachten sollen eigenverantwortlich erfolgen. (Symbolbild) WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

Laut Beschlussvorlage für die am Dienstag stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz kommen auch auf Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen zu – pünktlich zu Silvester. Für Weihnachten sieht das anders aus.

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Am Dienstag, dem 21. Dezember, treffen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschef:innen der Bundesländer zu einer erneuten Videokonferenz, um über die aktuelle Coronasituation zu sprechen – und die zu ergreifenden Maßnahmen. Dabei geht es um bundesweit einheitliche Mindeststandards. Welche das sein könnten, geht aus der Beschlussvorlage vom 20. Dezember hervor, die LTO vorliegt und die sich auf die Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung stützt.

Die 19 Expert:innen prognostizieren darin einen steilen Anstieg der Corona-Infektionszahlen wegen der schnelleren und einfacher übertragbaren Omikronvariante des Virus, bei der zudem von einem niedrigeren Schutz durch eine vollständige Impfung auszugehen ist. Die Beschlussvorlage spricht von einer "nie dagewesenen Verbreitungsgeschwindigkeit" – und das kurz vor Weihnachten.

Auf Grundlage der neuen Situation treffen die Ministerpräsident:innen laut Beschlussvorlage auch Vereinbarungen für Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen seien in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Die Folge: Laut Beschlussvorlage sind ab dem 28. Dezember 2021 nur noch private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt. Das gelte für private Treffen innen wie außen, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.

Weihnachten liegt in der Verantwortung der Bürger:innen

Sobald eine ungeimpfte Person mit von der Partie ist, sollen zudem die entsprechenden Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen gelten – also der eigene Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren.

Für Weihnachten scheinen die Ministerpräsident:innen die Verantwortung allerdings in die Hände der Bürger:innen legen zu wollen. Letztere sollten laut Beschlussvorlage "verantwortungsbewusst" sein, das heißt die Kontakte bei Familienfeiern eigenverantwortlich begrenzen und die allgemeinen hygienemaßnahmen einhalten. "Ein Weihnachtsfest im Kreis der Familie wird auch in diesem Jahr möglich sein", sagte Wüst, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. "Aber wir müssen Kontakte reduzieren." Omikron erfordere absolute Wachsamkeit.

Ebenfalls in der Beschlussvorlage enthalten ist die Schließung von Clubs und Diskotheken in Innenräumen. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen sollen deutlich eingeschränkt werden. Finanzielle Unterstützung für die von Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen stünden weiterhin zur Verfügung.

Weitere Punkte, die die Beschlussvorlage aufgreift, sind unter anderem ein Appell an die Bürger:innen, Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen sowie Bitten an Ärzt:innen und Apotheker:innen, die Impfkampagne auch über Weihnachten und Silvester am Laufenden zu halten.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Neue Beschlussvorlage für MPK: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte auf dem Weg . In: Legal Tribune Online, 20.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47001/ (abgerufen am: 30.06.2022 )

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