Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 04:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/mindestlohn-ausnahme-saisonkraefte-erntehelfer-unzulaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
57676

Nach rechtlicher Prüfung im Bundesagrarministerium: Keine Min­dest­lohn-Aus­nahmen für Sai­son­kräfte

15.07.2025

Erntehelfer pflücken Erdbeeren auf einem Feld

Erntehelfer pflücken Erdbeeren auf einem Feld. Für ihre Arbeit steht ihnen der Mindestlohn zu. picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Viele Erntehelfer kommen nur für die Hochsaison. Könnten für sie Ausnahmen vom Mindestlohn gelten? Der Agrarminister zeigte sich offen dafür. Doch nun ergab eine interne Prüfung etwas anderes. 

Anzeige

Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte in der Landwirtschaft sind nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums rechtlich nicht zulässig. Dies ergebe sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, teilte das Ressort mit. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gelte für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Zunächst berichtete die Rheinische Post darüber. 

Zuvor hatte sich Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer (CSU) aufgeschlossen für Branchenforderungen nach Ausnahmen gezeigt und die juristische Prüfung in Auftrag gegeben. Der gelernte Metzgermeister sagte der dpa: "Mir war sehr wichtig, diesen Weg sorgfältig zu prüfen." Viele Betriebe stünden unter erheblichem Druck – besonders da, wo noch echte Handarbeit gefragt sei wie bei Obst und Gemüse.

Bauernverband empört

Bauernpräsident Joachim Rukwied sprach angesichts des Prüfungsergebnisses von einem “schwarzen Tag” für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Wein. "Diese Entscheidung lässt jedes Bekenntnis zu einer heimischen Landwirtschaft zu einer Farce werden", sagte er der Rheinischen Post. Die Produktion werde ins Ausland verlagert. "Unsere heimischen Erzeugnisse bei Obst und Gemüse werden deutlich teurer werden, und die Inflation wird massiv angeheizt."

Der Bauernverband hatte vorgeschlagen, dass Saisonarbeitskräfte nur 80 Prozent des Mindestlohns erhalten sollten. Das Bundesarbeitsministerium wies bereits direkt darauf hin, dass dies unzulässig sei. Rainer sagte, die schrittweise Erhöhung stelle viele Höfe vor große Herausforderungen. Am Ende müsse sich der Anbau wirtschaftlich tragen. "Deshalb setzen wir auf Entlastungen an anderer Stelle." So würden Bürokratiekosten reduziert, die Stromsteuer gesenkt, und es gebe wieder Entlastungen beim Agrardiesel. "Auch künftig sollen qualitativ hochwertige und bezahlbare Lebensmittel aus unserer Heimat auf den Tisch kommen."

Rechtslage eigentlich eindeutig

Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde. Anfang kommenden Jahres soll er bereits von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigen. Seit Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde. Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet nach der Konzeption des Mindestlohngesetzes alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird. Die konkrete Anpassung erfolgt regelmäßig im Wege einer Verordnung (Mindestlohnanpassungsverordnung) auf Grundlage von § 11 MiLoG.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des geltenden Mindestlohns. Allerdings gibt es nach § 22 MiLoG auch Ausnahmen, wie z. B. Beschäftigte unter 18 Jahren oder langzeitarbeitslose Personen, für die der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt. Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte bzw. Erntehelfer sind im Gesetz indes nicht vorgesehen.

dpa/hs/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach rechtlicher Prüfung im Bundesagrarministerium: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57676 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Landwirtschaft
    • Mindestlohn
Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten" 06.03.2026
Verbraucherschutz

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments:

Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Artikel lesen
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Ein Bauarbeiter bedient einen Presslufthammer 07.01.2026
Individual-Arbeitsrecht

Neuerungen für Beschäftigte und Arbeitgeber:

Das ändert sich 2026 in der Per­so­nal­ar­beit

Mindestlohn, Aktivrente, Lohntransparenz:  Das Jahr 2026 bringt spürbare Veränderungen für Personalabteilungen und Arbeitsrechtler. Welche Neurungen zu beachten sind und wer davon profitiert, erläutert Alexander Willemsen.

Artikel lesen
Bundeswehrsoldaten am Bahnsteig 30.12.2025
Politik

Steuern, Soziales, Bundeswehr:

Was sich 2026 ändert

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen? Eine Übersicht.

Artikel lesen
Audi Q3 14.11.2025
Mindestlohn

BSG gibt Rentenversicherung Recht:

Ein Fir­men­wagen ersetzt nicht den Min­dest­lohn

Als einzige Vergütung bekamen zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer jeweils einen Firmenwagen, ihr Arbeitgeber zahlte darauf Abgaben. Zusätzlich muss er Abgaben auf den gesetzlichen Mindestlohn leisten, auch wenn er den gar nicht zahlt.

Artikel lesen
Ein Kellner trägt an den Alsterarkaden ein Tablett mit benutzten Gläsern und leeren Flaschen. 11.11.2025
Mindestlohn

EuGH erklärt EU-Richtlinie für teilweise unwirksam:

Keine Vor­gaben zum Min­dest­lohn aus Europa

Mit ihrer Mindestlohn-Richtlinie hat die EU teilweise ihre Kompetenzen überschritten, entschied der EuGH. Die Argumente der Beteiligten, den Mittelweg des EuGH und was das für den deutschen Mindestlohn bedeutet, erläutert Michael Fuhlrott.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH