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Geschädigte Kunden fordern Schadensersatz von der Sparkasse: Erste Zivil­pro­zesse wegen Mil­lio­nen­coups starten

05.06.2026

Einsatzkräfte der Polizei stehen am 30.12.2025 vor der Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer

Nach dem spektakulären Einbruch blieb die Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer mehrere Tage geschlossen. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein.

 

Nach dem filmreifen Einbruch mit einer Millionenbeute verklagen geschädigte Kunden die Gelsenkirchener Sparkasse. Am 11. Juni beginnen die ersten beiden Zivilprozesse vor dem Landgericht Essen.

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Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit einem möglicherweise dreistelligen Millionenschaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in die Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale im Stadtteil Buer ein. Von einer Tiefgarage aus verschafften sie sich zunächst Zugang zu einem Archivraum. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor. Dort räumten sie rund 3.100 Schließfächer aus. 

Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist. Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minutiös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Schon kurz nach dem Einbruch berichteten Rechtsanwälte, dass sich Hunderte betroffene Schließfachnutzer bei ihnen gemeldet hätten. Im Raum steht der Verdacht, dass es massive Sicherheitsmängel bei der Sparkasse gegeben haben könnte: Am 11. Juni starten jetzt beim Landgericht (LG) Essen die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden Schadensersatz von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Eine Kundin verlor fast 400.000 Euro

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle. Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt.

Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern, gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro.

Wer ein Schließfach mietet, schließt nach herrschender Meinung einen Mietvertrag nach § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ab. Wie Dr. Julius Verse in seinem Gastbeitrag bei LTO ausgeführt hat, schuldet die Bank die Überlassung des Raumes und dessen "tresormäßige Sicherung". Was das im Einzelfall bedeutet und ob die Bank eine Pflicht aus dem Mietvertrag verletzt hat, wird das LG zu klären haben.

War das Geld in der Sparkasse ausreichend geschützt?

Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen sehen Haftungshöchstgrenzen vor, die bei 10.300 Euro pro Schließfach liegen. Klägeranwalt Daniel Kuhlmann will höhere Schadensersatzzahlungen für seine Mandanten erreichen. Auch weitere Anwälte bereiten Verfahren vor. 

Vor dem LG wird es um die Frage gehen, ob die Haftungsbegrenzungsklausel in den AGB wirksam ist. Zum einen könnte sie wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellen. Zum anderen ist eine Haftungsbegrenzung gemäß § 309 Nr. 7b BGB unwirksam, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. 

Die Kläger werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Deshalb müsse sie den vollen Schaden ersetzen, sagt der Klägeranwalt. Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im "branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik" geschützt worden. 

Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten. Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab. 

Sparkasse: Zuordnung der Gegenstände aus den Schließfächern läuft noch

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum beantwortete sie monatelang nicht.

Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen hätten, darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

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Verfahren können Jahre dauern

Angesichts der hohen Summen, um die es geht, dürfte die Bereitschaft der Parteien zu einem Vergleich gering sein. Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.

Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung wird es wohl Jahre dauern. Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern erging das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg nach zwei Jahren. Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegengutachten. Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Entscheidung des LG wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Geschädigte Kunden fordern Schadensersatz von der Sparkasse: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60147 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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