Druckversion
Sonntag, 6.09.2026, 02:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/migration-fluechtlinge-grenzschliessungen-deutschland-eu-recht
Fenster schließen
Artikel drucken
55291

Friedrich Merz schlägt Grenzschließungen vor: Kann Deut­sch­land eine asyl­be­dingte Not­lage erklären?

28.08.2024

Friedrich Merz

Friedrich Merz hat unter anderem vorgeschlagen, Deutschland könnte eine nationale Notlage erklären, um Menschen an seinen Grenzen zurückweisen zu können. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld.

Deutschland solle eine "Notlage" erklären, um Menschen an den Grenzen zurückweisen zu können, schlägt CDU-Chef Friedrich Merz vor. Ginge das? Experten schließen die Möglichkeit nicht aus, das Prozessrisiko sei allerdings hoch.

Anzeige

Nach der Terrorattacke von Solingen brachte Unionsfraktionschef Friedrich Merz verschiedene Verschärfungen in der Migrationspolitik ins Spiel. Nach seinem Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte der CDU-Vorsitzende unter anderem vorgeschlagen, Deutschland könnte eine nationale Notlage erklären, um Menschen an seinen Grenzen zurückweisen zu können. Damit solle erreicht werden, dass das sogenannte Dublin-System eingehalten wird, was aktuell nicht geschehe. Rechtsexperten schließen nicht aus, dass dieser Merz-Vorschlag rechtlich umsetzbar wäre, doch es gibt Zweifel.

Die Dublin-Regelung sieht vor, dass eine geflüchtete Person den Asylantrag in dem EU-Mitgliedstaat stellen muss, über welches sie den EU-Raum zuerst betritt. Würde diese Grundregel eingehalten, müsste Deutschland nur über wenige Asylanträge sachlich entscheiden, nämlich nur über die von Menschen, die aus einem Nicht-EU-Land direkt nach Deutschland gekommen sind. Das ist faktisch nur per Flugzeug möglich – ein seltenes Einreisemittel auf der Flucht. Doch das Dublin-System funktioniere nicht, es sei "zusammengebrochen und faktisch gescheitert", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Papier der CDU zu ihren migrationspolitischen Forderungen.

In seiner Pressekonferenz hatte Merz zuvor auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verwiesen. Sollten Zurückweisungen an der deutschen Grenze aus europarechtlichen Gründen nicht möglich sein und dies auf europäischer Ebene nicht geklärt werden können, habe Deutschland das Recht, eine nationale Notlage zu erklären. "Dann ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland wichtiger als das europäische Recht. Das geht nach dem EU-Vertrag" und müsse in Anspruch genommen werden.

EuGH kassierte 2022 österreichische Grenzkontrollen

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtler Paul Kirchhof sagte der Bild, Merz berufe sich wohl auf Artikel 78 Abs. 3 AEUV. Dort wird die Möglichkeit von "vorläufigen Maßnahmen" für Mitgliedstaaten beschrieben, die sich "aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen" in einer Notlage befinden. Diese Maßnahmen müsste allerdings der Rat auf Vorschlag der Kommission erlassen. "Das bedeutet, Deutschland würde sich selbst nicht mehr an das geltende EU-Recht halten, sondern sein eigenes Ding machen", erklärte der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler der Zeitung und sprach von einer drastischen, aber zumindest kurzfristig sinnvollen Maßnahme. Deutschland könne so die Flüchtlingszahlen begrenzen und gleichzeitig Druck innerhalb der EU ausüben, ein funktionierendes Verteilungssystem zu schaffen.

Der Europarechtler Daniel Thym von der Uni Konstanz verweist in einem Tweet auch auf Artikel 72 AEUV. Der sichert den EU-Mitgliedstaaten die Zuständigkeit "für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" zu. Eine Abweichung von EU-Regeln sei zwar erlaubt. Allerdings weist Thym zugleich darauf hin, dass bisher alle Versuche der Mitgliedstaaten, eine solche Ausnahme zu nutzen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert seien. Das Prozessrisiko für einen deutschen Vorstoß vor dem EuGH bewertete er daher als hoch.

Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind grundsätzlich nur da möglich, wo es Kontrollen direkt an der Grenze gibt.* Österreich hatte im September 2015 – zunächst aufgrund von Empfehlungen des Rates – wegen der "Migrationskrise" Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien eingeführt und dann immer wieder verlängert. Ab dem 11. November 2017 führte es für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von sechs Monaten die Kontrollen wieder ein – ohne Empfehlung und auf eigene Initiative hin. Dies verstieß gegen EU-Recht, urteilte der EuGH am 26. April 2022 (Rs. C-368/20); LTO berichtete. Grundsätzlich dürfe es in der EU keine Grenzkontrollen geben, so der EuGH. Sie dürften nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit für die Dauer von sechs Monaten wieder eingeführt werden – und dann nicht beliebig verlängert werden. 

In einem umfangreichen Obiter Dictum hatte auch das Verwaltungsgericht München auf das EuGH-Urteil Bezug genommen. Es wies zwar die Klage eines Mannes – des Völkerrechtlers Stefan Salomon, der zufälligerweise auch Kläger in dem Verfahren vor dem EuGH war – gegen eine Grenzkontrolle durch die Bundespolizei mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresse ab. Gleichzeitig wies es aber darauf hin, dass die Grenzkontrolle bei Salomon gegen Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex verstoßen haben dürfte. Auch darüber berichtete LTO.

Anzeige

Merz wischt Gegenargumente beiseite

Die CDU vertritt in ihrem Papier jedenfalls die Auffassung, das Unionsrecht biete die Möglichkeit für Zurückweisungen an Grenzen. Da dies zum Teil in Zweifel gezogen werde, fordere man seit langem eine Klarstellung im europäischen Recht. Die Christdemokraten argumentieren auch, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland und Europa verschärft habe: "Und das EU-Asylrecht steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit".

Neben der Erklärung einer Notlage fordert die CDU unter anderem auch Abschiebungen ausreisepflichtiger Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer sowie einen Aufnahmestopp für Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan. Dabei geht es ihr nach eigenen Angaben nicht um eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz. “Mit einer Praxis der konsequenten Zurückweisung an der Grenze von Personen ohne Einreiseerlaubnis würde es zu einem faktischen Aufnahmestopp von Asylbewerbern aus Syrien und Afghanistan kommen.” In unserem FAQ sind wir unter anderem auf die Frage eingegangen, ob ein genereller Aufnahmestopp rechtlich möglich wäre. Argumente, dass den CDU-Vorschlägen rechtliche Bestimmungen entgegenstehen könnten, wischte Merz bei seiner Pressekonferenz beiseite: Was alles nicht gehe, wolle die Bevölkerung nicht mehr hören.

Thym vermutet hinter der CDU-Strategie das Kalkül, dass eine deutsche Grenzschließung eine Kettenreaktion auslösen könnte, mit einem Signal der Abschottung und der Folge, dass irreguläre Migration kurzfristig zurückgeht, selbst wenn die grüne Grenze "nicht hermetisch dicht" gemacht werden könnte oder Gerichte nicht mitmachten.

dpa/fkr/mk/LTO-Redaktion

* Satz zur Klarstellung eingefügt (09.09.2024, 16:30, Red.).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Friedrich Merz schlägt Grenzschließungen vor: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55291 (abgerufen am: 07.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl
    • Europa
    • Terrorismus
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sitzt bei einer Pressekonferenz hinter einem Namensschild und gestikuliert während sie spricht. 01.09.2026
Jugendkriminalität

Berliner Senat nach CSD-Anschlag:

Ter­r­or­fälle sollen raus aus dem Jugend­ge­richt

Nach dem Anschlag auf dem Berliner CSD will der Senat das Strafrecht ändern: Bei Heranwachsenden soll Erwachsenenstrafrecht der Regelfall werden. Der Senat möchte dazu eine Bundesratsinitiative einbringen.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) und Wahlprogramm-Architekt Hans-Thomas Tillschneider auf einer Wahlkampfveranstaltung, 21.08.2026. 29.08.2026
AfD

AfD winkt Sieg bei Landtagswahl:

So gefähr­lich wäre eine AfD-Regie­rung in Sachsen-Anhalt

Bürgerwehren, Sonderklassen für Flüchtlingskinder, Öffentlich-Rechtliche abschaffen: Mit diesen Forderungen tritt die AfD in Sachsen-Anhalt an. Welcher Schaden droht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Artikel lesen
Ein Kind scrollt auf einem Smartphone 22.08.2026
Social Media

Frankreichs Verfassungsrat stoppt Social-Media-Verbot:

Elter­liche Erzie­hung vor pau­schalen Alters­g­renzen

Ein geplantes Social-Media-Verbot in Frankreich für alle unter 15 Jahren ist vor dem Verfassungsrat gescheitert. Warum das nach der deutschen Verfassung kaum anders aussehen würde und was das Unionsrecht verlangt, erläutert Marc Liesching.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg 05.08.2026
Rechtsextremismus

Hanseatisches Oberlandesgericht:

Haft­strafen im Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle"

Seit März standen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht. Weil sie so jung sind, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nun hat das Hanseatische OLG Haftstrafen verhängt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH