Die Ampel-Koalition hat sich darauf geeinigt, dass es künftig schnellere Einbürgerungen und erleichterte Abschiebungen geben soll. Beschlossen werden sollen die aber erst im Januar, weil es bis zuletzt Streit über Details gab.
Die geplanten Reformen zum Staatsangehörigkeitsrecht und zur Verbesserung der Rückführungen waren in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, da die FDP den Korrekturvorschlägen der Grünen nicht zugestimmt hatte.
In einer gemeinsamen Erklärung kündigten die Ampel-Fraktionen aber an, dass die Gesetzesentwürfe stattdessen im Januar im Bundestag beschlossen werden sollen.
Frühere Einbürgerung bei guten Leistungen
Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll es Zuwanderern bereits nach fünf Jahren (statt wie ursprünglich nach acht Jahren) Aufenthalt in Deutschland möglich werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dabei müssen die Antragssteller ihren Lebensunterhalt eigenständig, also ohne staatliche Hilfe, bestreiten können. Wenn besondere Integrationsleistungen wie etwa gute Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, kann die Einbürgerungen sogar schon nach einem dreijährigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden.
Bisher war die Mehrstaatigkeit nicht in jedem Fall erlaubt. Während EU-Bürger ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten dürfen, mussten beispielsweise türkische Staatsbürger ihren türkischen Pass abgeben für eine Einbürgerung. Mit dem geplanten Gesetz sollen bisher benachteiligte Gruppen die Möglichkeit erhalten, eingebürgert zu werden und gleichzeitig ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu behalten.
Außerdem sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Erleichterte Abschiebungen
Abschiebungen scheitern oft im letzten Moment, weil zum Beispiel die Betroffenen nicht angetroffen werden. Die Ampel-Koalition hat mit dem Ziel, die Rückführungen zu verbessern, Verfahrensvereinfachungen vorgesehen. Dabei soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden. In Gemeinschaftsunterkünften dürfen künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, äußerte sich zum Kompromiss so: "Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen mussten wir durchaus schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch neue Härten für die betroffene Menschen bedeuten können. Gleichzeitig konnten wir als Grüne an gleich mehreren zentralen Stellen des Gesetzes Nachbesserungen im Sinne guter, rechtsstaatlicher Standards erreichen".
so/dpa/LTO-Redaktion
Einigung angekündigt: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53468 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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