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Geleaktes Papier zu neuem Mietendeckel-Gesetz: Ber­liner Senat will Mieten für fünf Jahre ein­frieren

von Dr. Markus Sehl

05.06.2019

Häuser in Berlin

© edan - stock.adobe.com

Hoffnung für den angespannten Berliner Wohnungsmarkt? In der Hauptstadt wird offenbar ein neues Mietendeckel-Gesetz auf den Weg gebracht. Erste Details zeigt nun ein geleaktes Papier aus der Senatsverwaltung.

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Jetzt wird es ernst. Die Mieten in Berlin sollen ab 2020 in nicht preisgebundenen Wohnungen für fünf Jahre gegen Erhöhungen eingefroren werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier der Senatorin für Stadtentwicklung Katrin Lompscher (Linke) hervor, das LTO vorliegt. Die Eckpunkte sollen noch vor der Sommerpause Mitte Juni dem Berliner Senat vorgelegt werden.

Geplant ist mit dem Berliner Mietengesetz ein neue öffentlich-rechtliche Begrenzung von Mieten per Landesgesetz. Für Neuvermietungen soll gelten: "Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden, sofern diese die Mietobergrenze nicht übersteigt." Es handelt sich also um eine doppelte Begrenzung. Zum einen durch die Miete aus der Vorvermietung und zum anderen aus einer allgemeinen Mietobergrenze. Damit soll die häufig praktizierte Erhöhung des Mietpreises bei Neuvermietungen gestoppt werden.

Für bestehende Mietverhältnisse soll ein "Mietenmoratorium" gelten. Neben dem Einfrieren soll den Mietern auch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Mieten überprüfen zu lassen. Ist die Miete überhöht, kann sie herabgesetzt werden. Die Frage der Überhöhung soll sich dabei ebenfalls an einer "zu definierenden allgemeingültigen Mietobergrenze" orientieren.

Wo diese Mietobergrenze zahlenmäßig liegen wird, das dürfte zu einem der Knackpunkte in der politischen Diskussion um das neue Gesetz werden. Je nachdem wie hoch oder niedrig sie beziffert wird, erfasst der Mietendeckel mehr oder weniger teure Vorvermietungen.

Als dritten Kernpunkt adressiert das Papier die Miete nach Modernisierung. Vorgeschlagen wird ein neues System mit Genehmigungs- und Anzeigepflichten. Anzeigepflichtig sollen solche Modernisierungsumlagen sein, die eine Steigerung der Bruttowarmmiete um nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter monatlich bewirken. Mieterhöhungen, die darüber hinausgehen, bedürfen einer Genehmigung. Zuständig dafür soll die Investitionsbank Berlin, kurz IBB, sein.

"Verstöße gegen die Anforderungen des Berliner Mietengesetzes werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden können", heißt es in dem Papier. Das Eckpunktepapier soll zwischen den Koalitionspartnern SPD, Linken und Grünen weitgehend abgestimmt sein.

Der stellvertretende Vorsitzende der Berliner Landes-SPD Julian Zado sieht die Pläne als "Erfolg" und schreibt dazu auf twitter: "Gut, dass es beim Grundmodell „einfrieren“ bleibt. Sonst kommt es mir drauf an, dass der #Mietendeckel so weitgehend ist wie rechtlich möglich. Das müssen wir jetzt genauer prüfen." Zado gehörte zu den Mitinitiatoren eines SPD-Vorstoßes zum Mietendeckel in Berlin.

Die Berliner FDP-Fraktion twitterte: "Ein #Mietendeckel ist nicht das Entspannungs-Instrument für das es der Senat verkaufen möchte. Instandsetzungen werden so wohl auf die lange Bank geschoben und der Neubau fällt hinten runter."

Nach der Anhörung von Fachkreise und Verbänden soll der Senat nach dem Zeitplan der Senatorin Lompscher Mitte Oktober Beschluss fassen und das Vorhaben dann auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Wenn alles nach Plan verläuft, könnte das Gesetz sogar schon Ende 2019 beschlossen werden und im Januar 2020 in Kraft treten.

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Markus Sehl, Geleaktes Papier zu neuem Mietendeckel-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35779 (abgerufen am: 16.01.2026 )

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