Druckversion
Sonntag, 7.12.2025, 11:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/mh-17-flugzeug-absturz-un-tribunal
Fenster schließen
Artikel drucken
16437

Kein UN-Tribunal zu Flug MH17: Was nun?

30.07.2015

Investigation of the crash site of MH-17

© Ministerie van Defensie/ Creative Commons CC0 1.0

Nach dem russischen Veto wird es kein UN-Tribunal zum Abschuss des Fluges MH17 geben. Das heißt aber nicht, dass kein Prozess mehr möglich ist. Welche Optionen gibt es?

Anzeige

Russland hat sein Veto gegen ein UN-Tribunal zum Abschuss von Flug MH17 über dem Kriegsgebiet Ostukraine verteidigt. Zugleich kritisierte es die Initiative als voreilig und politisch motiviert. Moskau trete dafür ein, dass diese Ermittlung nicht zu einem politischen Schauprozess werde, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge. Die Vetomacht hatte am Mittwoch eine Resolution im UN-Sicherheitsrat blockiert.

Die russische Führung sei unzufrieden mit der Untersuchung zum Absturz der malaysischen Passagiermaschine im Juli 2014 mit 298 Menschen. Sämtliche Informationen sollten berücksichtigt werden, doch seien in Moskau diesbezüglich Fragen aufgekommen, sagte Peskow. Das Außenministerium teilte mit, die Initiative für ein UN-Tribunal komme zu früh, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Russland wolle aber zu einer objektiven Aufklärung beitragen.

Die ukrainische Führung in Kiew warf indes Russland vor, den Fall selbst zu politisieren. "Es geht um eine individuelle strafrechtliche Verantwortung für Mord. Es geht nicht um Politik", kommentierte Außenminister Pawel Klimkin. Nur Russland vermische diese zwei Fragen miteinander, meinte er. Kiew und Moskau machen sich gegenseitig für die Katastrophe verantwortlich.

Was nun?

Die Niederlande, die die Untersuchungen zu Ursache und Tätern leiten, reagierten tief enttäuscht auf das russische Veto. "Das ist ein Rückschlag", erklärte Ministerpräsident Mark Rutte am Donnerstag in Den Haag. Die Niederlande seien jedoch fest entschlossen, die Verantwortlichen vor ein Gericht zu bringen. "Daran ändert das Veto nichts." Die Niederlande prüfen nun gemeinsam mit anderen betroffenen Ländern andere Möglichkeiten der Strafverfolgung. In Betracht kommen mehrere Varianten:

Die 5-Länder-Variante: Die am meisten betroffenen Länder - Niederlande, Ukraine, Malaysia, Australien und Belgien - errichten ein Tribunal. Der Vorteil dieses Vorgehens läge darin, dass so etwas schnell möglich wäre. Die Länder arbeiten bereits bei den Ermittlungen zusammen. Der Nachteil wäre, dass das Tribunal als voreingenommen angesehen werden könnte.

Niederländisches Gericht: Da aus den Niederlanden die meisten der 298 Opfer kamen, könnte auch ein Gericht in Den Haag urteilen. Auch ein solches Verfahren könnte zwar schnell gestartet werden, jedoch könnten die niederländischen Richter ebenfalls als voreingenommen gelten. Zudem genösse ein potenzielles Urteil geringes internationales Ansehen. Die Chance auf eine Mitarbeit Russlands wäre in dieser Variante gleich Null.

Internationaler Strafgerichtshof: Das Weltstrafgericht in Den Haag könnte den Fall zumindest in der Theorie übernehmen. Praktisch ist das jedoch unwahrscheinlich, denn die Ukraine, Malaysia und auch Russland gehören dem Gericht nicht an.

Drei Angehörige der Opfer haben bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. In diesem Verfahren wird es jedoch nicht um die politischen Hintergründe und die Täter des Abschusses gehen, sondern um die luftsicherheitsrechtliche Haftung der Ukraine.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kein UN-Tribunal zu Flug MH17: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16437 (abgerufen am: 07.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Flugsicherheit
    • Flugverkehr
    • Krieg
    • Menschenrechte
    • Russland
    • Terrorismus
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
Pkw bei der Einfahrt auf das Gelände des BGH in Karlsruhe 28.11.2025
Auslieferung

Anschläge auf Gaspipelines:

Nord-Stream-Ver­däch­tiger in Deut­sch­land in U-Haft

Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge 2022 sein. Nach langem Ringen um das Verhindern der Auslieferung, setzte der Ermittlungsrichter am BGH nun den Haftbefehl in Vollzug.

Artikel lesen
Hände eines Mannes in Handschellen 27.11.2025
Extremismus

BGH-Verhandlung über rechtsextreme Schlägergruppe:

Knoc­kout 51 in Karls­ruhe

Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 als terroristische Vereinigung, wird aber wohl enttäuscht werden. Christian Rath war bei der Revisionsverhandlung dabei.

Artikel lesen
Klimakleber am Flughafen Hamburg (2023) 25.11.2025
Klimaproteste

Wegen Blockade des Hamburger Flughafens:

"Letzte Gene­ra­tion"-Akti­visten müssen 403.000 Euro zahlen

Die Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 kommt zehn Aktivisten der "Letzten Generation" teuer zu stehen. Das LG Hamburg verurteilte sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz an die Lufthansa.

Artikel lesen
Das neue Reichsgerichtsgebäude in Leipzig, Deutschland, um 1900 23.11.2025
Rechtsgeschichte

Landlos in Hamburg?:

Russe erwirbt, Russe erwirbt nicht, Russe erwirbt, Russe erwirbt nicht

Ein Urteil aus dem Jahr 1925 zum Recht, ein Grundstück in Hamburg zu erwerben, führt nicht nur zurück in die seltsame Sozialordnung, die damals an der Elbe herrschte: Entscheidungswichtig war ein verwirrender Vorgang aus dem Völkerrecht.

Artikel lesen
US-Präsident Donald Trump 21.11.2025
Ukraine-Dossier

Frieden in der Ukraine:

Was Trumps 28-Punkte-Plan bedeutet und warum es Streit gibt

Ohne mit einem der Beteiligten gesprochen zu haben, stellt der US-Präsident einen Friedensplan für die Ukraine auf. Politisch beginnt damit eine komplexe Debatte, auch völkerrechtlich stellen sich viele Fragen. Hier die große LTO-Einordnung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes - Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on - Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH