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Wegen Verstößen gegen das NetzDG: 5,1 Mil­lionen Euro Buß­geld gegen Tele­gram

17.10.2022

Eine Person hält ein Smartphone mit der Telegram App in der Hand

Telegram ist in Deutschland auch in der Querdenkerszene und unter Verbreiter:innen von Verschwörungstheoretikern beliebt. Foto: Natee Meepian/stock.adobe.com

Über Telegram werden immer wieder Hass-Kampagnen gestartet und Straftaten angedroht. Die Betreiber tun aber wenig gegen diese Missstände und sind für deutsche Behörden quasi nicht erreichbar. Jetzt verhängte das BfJ aber Bußgelder.

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Bußgelder in Millionenhöhe gegen den Messengerdienst Telegram wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Die beiden Bescheide gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Millionen Euro, teilte das Bundesamt am Montag in Bonn mit.

Keine Meldewege und keine ladungsfähige Anschrift

Das NetzDG regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Zum einen schreibt das Gesetz vor, ein Beschwerdemanagement einzurichten, mit dem Nutzerinnen und Nutzer gesetzeswidrige Inhalte melden können. Außerdem verpflichtet das NetzDG die Betreiber, einen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten zu benennen. Immer wieder wird Telegram wegen der Nichteinhaltung dieser Regeln kritisiert, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser drohte Telegram bereits mit der Abschaltung in Deutschland.

Das Bundesamt wirft Telegram vor, in den Jahren 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege verstoßen zu haben. Außerdem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland benannt, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Die Behörde ahndete den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung der Meldewege mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. 875.000 Euro Bußgeld wurden wegen der Nichtbenennung des Zustellungsbevollmächtigten fällig.

Internationale Rechtshilfe in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch erfolglos

Das Bundesamt erklärte weiter, man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. "Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen." Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger vorgenommen.

Auf diese Veröffentlichung hin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man beide Bußgeldbescheide erlassen und Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig, da Telegram Einspruch einlegen kann.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte: "Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen." Dazu gehöre die Pflicht, Systeme zu schaffen, damit Nutzer strafbare Inhalte melden könnten. Außerdem müssten sie in Deutschland für einen Zustellungsbevollmächtigten sorgen. "Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen", betonte der FDP-Politiker.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Wegen Verstößen gegen das NetzDG: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49910 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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