Der Straßburger Gerichtshof hat Rumänien wegen schlampiger Ermittlungen in einem Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch verurteilt. Die rumänischen Behörden hatten fünf Jahre gebraucht, um einen Mann anzuklagen, der einen Siebenjährigen über Monate mehrfach brutal vergewaltigt haben soll. Schließlich wurde der Mann freigesprochen.
Die Menschenrechtskonvention verpflichte die Staaten zu effektiven Ermittlungen in Fällen von Kindesmissbrauch, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Dabei müssten die Interessen des Kindes angemessen geschützt werden (Beschwerdenummer 26692/05). Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Die Ermittlungen seien schlampig gewesen, so habe die Polizei erst drei Wochen nach der Anzeige eine medizinische Untersuchung des Jungen angeordnet. Erst nach zwei Monaten wurde der Hauptverdächtige vernommen. Auch habe der Junge keine psychologische Betreuung erhalten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
EGMR zu Ermittlungsverfahren bei Kindesmissbrauch: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5825 (abgerufen am: 14.09.2024 )
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