Auch in Deutschland demonstrieren Menschen immer wieder gegen den Gaza-Krieg. Der Menschenrechtskommissar des Europarates Michael O'Flaherty kritisiert in einem Brandbrief an Bundesinnenminister Dobrindt deutsche Behörden für ihr Vorgehen.
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, hat scharfe Kritik über das Vorgehen der deutschen Behörden bei Demonstrationen gegen den Gaza-Krieg geäußert. In einem Brief an Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), hier abrufbar, kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bei Protesten. Der Europarat ist von der EU unabhängig und wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet.
O'Flaherty stützt seine Intervention auf Berichte über die Strafverfolgung bestimmter propalästinensischer Slogans ebenso wie über "exzessive Gewalt" der Polizei gegen Demonstranten, die zu Verletzungen führe. Einzelne Teilnehmer seien angeblich einer übermäßigen Online- und Präsenzüberwachung sowie willkürlichen Polizeikontrollen ausgesetzt gewesen. O'Flaherty forderte die deutsche Regierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminieren.
Konkret bezog sich der Ire mit seiner Kritik etwa auf Demonstrationen in Berlin. Er sei "besorgt über Berichte von exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Versammlungsteilnehmer, einschließlich Minderjähriger, die teilweise zu Verletzungen führen". Besonders im Zusammenhang mit den sog. Nakba-Demos sei dies der Fall.
O'Flaherty: Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten
Der Gedenktag am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948. Immer wieder gibt es Versuche der Versammlungsbehörden, geplante Großdemonstrationen an dem Tag komplett zu untersagen.
O'Flaherty kritisiert, dass es am 15. Mai 2024 zu Gewalt gegen friedliche Protestierende gekommen sei. In diesem Jahr hätten die Behörden Proteste nur als stationäre Versammlungen zugelassen.
Tatsächlich kam es bei verschiedenen Demonstrationen es in der Vergangenheit teils zu gewalttätigen Ausschreitungen, sowohl Teilnehmer als auch Polizisten wurden dabei verletzt. Bei einer Nakba-Kundgebung in diesem Jahr kam es in Berlin zu Tumulten und heftigen Rangeleien zwischen Demonstranten und Polizei. Teilnehmer bewarfen Polizisten mit Getränkedosen und anderen Gegenständen und bespritzten sie mit roter Farbe. Kurze Videosequenzen zeigen auch Schläge und Würgegriffe von Polizisten gegen Demonstranten. Ein Beamter musste schwer verletzt in einem Krankenhaus behandelt werden. Auch andere Beamten und Demonstranten erlitten Verletzungen. Dutzende wurden festgenommen.
Ein typisches Szenario: Es beginnt mit einer Parole
Auch auf anderen Demonstrationen mit Bezug zum Gaza-Krieg kam es immer wieder zu dokumentierter Gewaltanwendung auch von Polizisten gegen Versammlungsteilnehmer, wie Schubsen und Schlägen. Wie es jeweils zu der Eskalation kommt, lässt sich anhand von Videoschnipseln jedoch kaum beurteilen.
Ausgangspunkt von Tumulten ist häufig ein Einschreiten der Beamten gegen Personen, die bestimmte Parolen skandiert haben, welche die Polizei als strafbar bewertet. Das Gegebensein einer Straftat gibt ihr tatbestandlich die Möglichkeit, Ordnungsverfügungen gegen einzelne Teilnehmer oder die Versammlung insgesamt zu erlassen.
Hier ist insbesondere die Parole "From the River to the Sea" zu nennen, die von der Staatsanwaltschaft in Berlin, wie an vielen anderen Orten, als generell strafbar nach §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eingestuft wird. Eine unter den Amts- und Landgerichten umstrittene Auffassung, die höchstrichterlich nicht geklärt ist.
Verweis auf EGMR-Rechtsprechung
Will die Polizei auf Grundlage der Parole eine Personenfeststellung durchführen, muss sie in die Menge gehen. Dies versuchen die Teilnehmenden häufig zu verhindern, indem sie sich in den Weg stellen oder das Ergreifen verhindern. Dies kann wiederum den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) erfüllen - und so nimmt das unübersichtliche Geschehen oft seinen Lauf.
O'Flaherty sieht die in der Strafverfolgung von Parolen liegende Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisch. Beschränkungen seien mit dem Hinweis auf die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Frieden verhängt worden, schreibt er in seinem Brief.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der zum Europarat gehört, lasse den Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aber wenig Spielraum, politische Äußerungen oder Debatten von öffentlichem Interesse zu beschränken, "es sei denn, die Meinungen beinhalten Aufrufe zur Gewalt". "Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für Informationen und Ideen gilt, die positiv aufgenommen werden, als harmlos angesehen werden oder jemanden gleichgültig lassen", zitiert O'Flaherty den EGMR. Zudem betont er, dass die Bewertung nicht pauschal, sondern einzelfallbasiert erfolgen müsse.
Kritik an Sprachverbot
Schließlich übt der Menschenrechtskommissar auch Kritik an den in Berlin auf bestimmten Demos angeordneten Sprachverboten. Im Februar hatte die Polizei für eine Versammlung auf dem Berliner Breitscheidplatz im Vorfeld die Auflage erlassen, dass nur Deutsch oder Englisch gesprochen werden dürfe, und die Demo später wegen Verstoßes hiergegen aufgelöst. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dies im Eilverfahren nicht beanstandet.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte dazu im Februar, es habe bei einer vorangegangenen Versammlung Hass und Hetze gegeben, die nicht zu dulden seien. Zugleich betonte sie: "Wir werden keine pauschalen Verbote aussprechen." Staatsrechtler Florian Meinel warnte anlässlich dessen vor den "autoritären Konsequenzen" einer solchen Rechtsanwendung.
fz/mk/LTO-Redaktion
Brandbrief zu Meinungsfreiheit und Polizeigewalt: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57451 (abgerufen am: 17.01.2026 )
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