Urheberrechtliche Schutzfrist endet 2016: Bundesregierung prüft Umgang mit "Mein Kampf"

02.04.2013

Die Bundesregierung prüft derzeit die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf der Schutzdauer von Adolf Hitlers "Mein Kampf". Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die sich nach dem Umgang mit rassistisch-antisemitischen Hetzschriften erkundigt hatte.

"Ein ausdrückliches Publikationsverbot wäre an der Pressefreiheit zu messen", heißt es in der Antwort. Dieses Grundrecht gelte nicht vorbehaltlos, sondern finde "seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen", zu denen auch der Straftatbestand der Volksverhetzung gehöre.

In der Antwort verweist die Bundesregierung außerdem auf Gespräche mit der israelischen Regierung. Dabei seien die möglichen Konsequenzen einer Publikation des Werkes im In- und Ausland erörtert worden und ein "gemeinsames Interesse an einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung dieses menschenverachtenden Gedankenguts" deutlich geworden.

Das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers endet in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Autors. "Mein Kampf" wird demnach ab dem 1. Januar 2016 "gemeinfrei" und kann grundsätzlich von jedermann nachgedruckt und verbreitet werden. Bislang ist Bayern Inhaber des Urheberrechts am Buch des Diktators und hat die Herstellung und Verbreitung von Auszügen aus "Mein Kampf" untersagt. Möglich sind deshalb nur Veröffentlichungen, die vom Zitatrecht des Urhebergesetzes gedeckt sind.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urheberrechtliche Schutzfrist endet 2016: Bundesregierung prüft Umgang mit "Mein Kampf" . In: Legal Tribune Online, 02.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8446/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen