Kein Versand mehr und persönlicher Kontakt zum Arzt zwingend: Schwarz-Rot streitet über schärfere Regeln für medizinisches Cannabis. Nach der Sachverständigenanhörung signalisiert die Union, die strengen Regeln womöglich zu lockern.
Sachverständigenanhörungen im Deutschen Bundestag erwecken oft den Eindruck eines aus fachlicher Sicht zwar irgendwie interessanten, aber letztlich auch überflüssigen Rituals: Die Bundestagsfraktionen laden Sachverständige ein, von den sie wissen, dass sie ihre Position zum jeweiligen Gesetzentwurf im Wesentlichen teilen. Nur selten lassen sich zum Beispiel die Initiatoren eines Gesetzentwurfs von der Experteneinschätzung wirklich umstimmen. Nach dem Motto: Die "Struck’sche Formel", wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist, bitte nicht überbewerten.
Beim heftig umstrittenen Medizinal-Cannabisgesetz, das CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken fachlich zu verantworten hat und von der SPD seit Bekanntwerden erster Entwurfsfassungen abgelehnt wird, könnte es nun etwas anders laufen. Nach einer Anhörung im Gesundheitsausschuss vergangenen Mittwoch stellt sogar die Unionsfraktion die Praktikabilität der von Warken ausgearbeiteten Regelungen zumindest teilweise infrage.
CDU-Fachpolitikerin warnt vor Versorgungslücken
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, teilte LTO mit, dass sich nach der Anhörung aus Sicht der Union abzeichne, "dass der Gesetzentwurf an einzelnen Stellen präzisiert und nachjustiert werden könnte, um seine Steuerungswirkung klarer und rechtssicherer auszugestalten". Der medizinisch begründete Einsatz von Medizinal-Cannabis, so Borchardt, dürfe nicht unnötig erschwert werden. Außerdem, so die CDU-Politikerin, müsse geprüft werden, ob die vorgesehenen Regelungen praktikabel seien und keine unbeabsichtigten Versorgungslücken entstehen ließen.
Im Medizinal-Cannabisgesetz hatte die Ampel im Jahr 2024 geregelt, dass Cannabis für Kranke zwar weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden muss. Da Cannabis aber im Zuge der Teil-Legalisierung nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, braucht es seit der Gesetzesliberalisierung durch die Ampel auch kein besonderes Betäubungsmittelrezept mehr. Ein reguläres Rezept reicht. Auch ist der Versand der Blüten durch Apotheken möglich.
Geplant: Arzt muss Patienten persönlich treffen, dazu kein Versand mehr
Der Regierungsentwurf aus dem Hause Warken sieht dagegen vor, die Erleichterung der Verschreibung von medizinischem Cannabis wegen "bedenklicher Fehlentwicklungen" wieder rückgängig zu machen. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien.
Konkret sieht Warkens Gesetzentwurf deshalb vor, dass Medizinal-Cannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patienten und Arzt verschrieben werden kann. Außerdem soll der Versandweg ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die nur im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke durchgeführt werden könnten. Begründet werden die Änderungen mit der Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und mit der Patientensicherheit.
Experten fordern Nachbesserungen
In der Sachverständigenanhörung vergangenen Mittwoch prallten im Gesundheitsausschuss nun Befürworter und Kritiker der Gesetzesänderung aufeinander. Gestützt wurde Warkens Vorhaben etwa von der Bundesärztekammer, die forderte, Medizinal-Cannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz und den geltenden Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zu unterwerfen.
Grundsätzlichen Zuspruch bekam der Regierungsentwurf auch von der Polizeigewerkschaft GdP. Diese gab gleichzeitig zu bedenken, dass die Verschärfungen der medizinischen Zugangsbedingungen auch dazu führen könnte, dass Patienten künftig andere Wege als den formalisierten über den Arzt suchen könnten, um an Cannabis zu gelangen. Die Politik solle daher geprüft werden, wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden könne.
Dagegen warnten Hanfverband, Cannabiswirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor einer Überregulierung und unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten.
Verfassungs- und europarechtliche Bedenken
Rechtlich gilt der Gesetzentwurf an diversen Stellen als heikel. Es gibt sowohl verfassungs- als auch europarechtliche Bedenken. Rechtsanwalt Peter Homberg, einer der führenden Experten des deutschen Cannabisrechts, hat kürzlich in einem LTO-Beitrag ("Es geht auch ohne Brechstange") diverse Regelungen als unverhältnismäßig kritisiert. Ein generelles Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung etwa, dass über die bestehenden Regeln der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (MBO-Ä) hinausgeht, sei unnötig, weil es bereits strenge Regeln für die ärztliche Behandlung gebe, die auch für telemedizinische Behandlungen gölten.
Ein vollständiges Verbot des Versandhandels, so Homberg, würde außerdem Patienten benachteiligen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder weit entfernt von spezialisierten Apotheken leben. Der Anwalt glaubt, dass es für Apotheken außerhalb von Ballungsräumen mit der Neuregelung zudem schwierig wird, alle notwendigen Sorten vorrätig zu halten, was zu Preisunterschieden und Versorgungslücken führen könne.
Rechtsanwältin Franziska Katterbach, die bei Oppenhoff unter anderem zum Arzneimittelrecht berät, kritisierte bei LTO ebenfalls Warkens Entwurf. Dieser schaffe für deutsche Ärzte einen unmittelbaren Standortnachteil. Mediziner in Wien oder Amsterdam, so Katterbach, dürften weiterhin via Videosprechstunde Verschreibungen vornehmen. Eine solche Ungleichbehandlung kollidiere mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts und der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
SPD: "Nicht im Koalitionsvertrag vereinbart und nicht zustimmungsfähig"
Welche konkreten Punkte die Union nun bereit ist, zu ändern, ist noch offen. Das Büro von CDU-Gesundheitspolitikerin Borchardt verweist auf Arbeitsgruppensitzungen in dieser und kommender Woche mit dem Koalitionspartner SPD.
Diesem muss die Union dann jedoch einiges anbieten. Denn fest steht, dass die SPD auch nach der Sachverständigenanhörung nicht gewillt ist, den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung mitzutragen. Er vernachlässige "zentrale verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte" und sei daher nicht zustimmungsfähig, bekräftigte SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. Und im Übrigen, so Wegge, sei das Vorhaben auch gar nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.
Nach Meinung der SPD-Abgeordneten greifen die geplanten Präsenzpflichten bei der ärztlichen Verschreibung und das Versandhandelsverbot in die Berufsfreiheit von Ärzten und Apothekern sowie in die Handlungsfreiheit der Patienten ein. Telemedizinische Beratungen, so die Parlamentarierin, seien nicht nur rechtlich zulässig, sondern erfüllten auch moderne medizinische Standards. "Der Entwurf pauschalisiert Risiken und missachtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da mildere Mittel wie erweiterte Aufklärungspflichten möglich sind."
"Arztkontakt im Jahr 2026 auch digital möglich"
Außerdem benachteilige das Versandverbot Anbieter aus dem EU-Ausland erheblich und verletzt somit die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr. "Die Berufung auf Gesundheitsrisiken reicht nicht aus, um diese Grundfreiheiten einzuschränken, zumal vergleichbare Arzneimittel ohne diese Sonderregelungen gehandhabt werden. Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar", so Wegge.
Auch der für das Thema zuständige Berichterstatter der SPD im Gesundheitsausschuss, Matthias Mieves, bestätigte gegenüber LTO, dass die Position der SPD-Bundestagsfraktion nach Anhörung unverändert sei. Einen verpflichtenden Praxisbesuch für Cannabis-Patienten etwa lehnt der Gesundheitspolitiker ab: "Entscheidend ist, dass ein Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat – dieser kann im Jahr 2026 auch digital erfolgen. Dabei muss eine Identitätsprüfung stattgefunden haben." Wenn das sichergestellt sei, stehe einem Versand durch Apotheken nichts im Wege.
Grüne: "Patienten unter Generalverdacht"
Sollte sich die Koalitionsfraktionen auf substanzielle Entschärfungen des Warken-Entwurfes einigen, dürfte dies zumindest auch Teile der Opposition im Bundestag freuen. Der Regierungsentwurf verenge den Zugang zu Medizinal-Cannabis weiter, kritisierte Linken-Fachpolitiker Ates Gürpinar gegenüber LTO. "Das verunsichert Patientinnen und Patienten und stärkt gleichzeitig den Schwarzmarkt, weil legale und kontrollierte Wege blockiert werden. Das ist das Gegenteil von Gesundheitsschutz."
Ähnlich reagierte auch Grünen-Gesundheitspolitikerin Linda Heitmann: Der Regierungsentwurf sei nicht ausgereift und stigmatisiere Patienten, da medizinisches Cannabis anders behandelt werden solle als alle anderen Medikamente. Patienten, so die Abgeordnete, würden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen.
Dagegen teilt die AfD im Bundestag in einem eigenen Antrag (BT-Ds.21/773) die Stoßrichtung der Bundesgesundheitsministerin: Danach dürfe die ärztliche Verordnung von Medizinal-Cannabis ausnahmslos nur nach vorangegangenem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit räumlicher und zeitgleicher Anwesenheit von Arzt und Patient, d. h. nicht ausschließlich nach Kontakt in einer Videosprechstunde, telefonischer Beratung oder Onlinebefragung erfolgen.
Das BMG wollte gegenüber LTO die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung als Teil des parlamentarischen Verfahrens nicht kommentieren.
Regeln für Cannabispatienten: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59093 (abgerufen am: 10.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag