Die BILD-Zeitung sucht per Zeitungsannonce Hobby-Gerichtsreporter, die über Stenografie-Kenntnisse verfügen sollten. Juristische Kenntnisse seien hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Der deutsche Journalistenverband (DJV) kritisiert diese Pläne.
Die Kandidaten sollten laut BILD zunächst ein- bis zweimal pro Woche Verfahren vor der Pressekammer in Berlin besuchen, protokollieren und ihre Aufzeichnungen an die Redaktion übermitteln. Dort werde bei redaktionellem Interesse an dem Thema nachrecherchiert. Für ihre Tätigkeit sollten die Hobby-Gerichtsreporter eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sofern das Projekt erfolgreich ist, sei eine Ausweitung auf andere Städte und Bereiche denkbar.
Der deutsche Journalistenverband (DJV) kritisiert diese Pläne. Nach Aussagen des DJV- Bundesvorsitzenden Michael Konken könnten Redaktionen kaum den Ablauf eines Gerichtsverfahrens nachvollziehen oder Interviews in Verhandlungspausen führen, wenn nur noch Amateure den Gerichtsverfahren beiwohnten. Die Berichterstattung aus den Gerichtssälen sei Aufgabe journalistischer Profis.
Medien: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/604 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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