Am Mittwoch findet im Bundestag die Expertenanhörung zum neuen Mediationsgesetz statt. Aus diesem Anlass bekräftigt die Interessenvertretung der Anwaltschaft ihre Forderung, Qualifikationsstandards für die Mediatorenausbildung festzulegen.
Der bisherige Entwurf der Bundesregierung sieht lediglich vor, dass der Mediator "in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung" sicherzustellen hat, "dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können".
"Die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards ist eine Frage des aktiven Verbraucherschutzes", erläutert der Präsident Axel C. Filges die Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). "Ein Zertifizierungssystem bietet dem Rechtsuchenden die notwendige Sicherheit, dass sein Mediator unabhängig von seiner Grundausbildung die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation besitzt."
Die BRAK hat daher einen konkreten Verordnungsvorschlag für eine solche Zertifizierung vorgelegt, der auf den Ergebnissen eines Arbeitskreises im Bundesjustizministerium beruht. Danach soll sich als zertifizierter Mediator bezeichnen dürfen, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Unter anderem müssen dabei nach Ansicht der BRAK Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation vermittelt werden. Den Abschluss der Ausbildung soll ein Kolloqium bilden, in dem unter anderem die Inhalte und die gemachten Erfahrungen reflektiert werden.
tko/LTO-Redaktion
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Mediationsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3361 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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