Mecklenburg-Vorpommern: Landtag beschließt Demoverbot an Gräberstätten

18.05.2011

Das Parlament hat dem Missbrauch von Gräber- und Gedenkstätten im Land durch extremistische Gruppierungen einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben. Auf Grundlage des Gräberstättengesetzes, das der Landtag am Mittwoch gegen die Stimmen der NPD beschloss, können Amts- und Gemeindeverwaltungen fortan etwa "Aufmärsche und Veranstaltungen zum Heldengedenken" verbieten.

Gräberstätten seien Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Zugang wird künftig nur noch im Rahmen dieser Widmung gewährt.

"Dieses Gesetz ist Teil einer wehrhaften Demokratie", erklärte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel in Vertretung von Innenminister Lorenz Caffier (beide CDU).

Mehrere Redner wiesen daraufhin, dass das Gesetz eine Reaktion auf den Missbrauch von Gedenkstätten durch Rechtsextremisten in den
zurückliegenden Jahren ist. Der bestehende Schutz dieser Orte habe sich als unzureichend erwiesen. "Sowohl Vertreter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge als auch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes haben im Innenausschuss überzeugend dargestellt, dass Handlungsbedarf besteht", sagte Peter Ritter von der Linksfraktion. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Gottfried Timm (SPD) gibt es ein fast gleichlautendes Gesetz in Brandenburg.

Neben den Gräberstätten Golm auf Usedom, Fünfeichen bei Neubrandenburg und Wöbbelin (Kreis Ludwigslust) wurde zusätzlich noch die Mahn- und Gedenkstätte KZ-Außenlager Barth in das Gesetz aufgenommen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3307 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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