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Nach Aufhebung des Beherbergungsverbots: Meck­len­burg-Vor­pom­mern rea­giert auf Beschluss des OVG

21.10.2020

Schweriner Schloss.

Dirk Petersen - stock.adobe.com

Nachdem am Dienstag das OVG die Beherbergung von Gästen aus deutschen Risikogebieten in Mecklenburg-Vorpommern ohne Einschränkung erlaubt hat, hat die Landesregierung reagiert. 

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Nach einer erbittert geführten Debatte um das Beherbergungsverbot für Touristen aus deutschen Corona-Risikogebieten können diese nun ungehindert nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Greifswald kippte am Dienstag die umstrittene Regelung mit Quarantänepflicht und zwei Corona-Tests. Noch in der Nacht änderte die Landesregierung die Quarantäneverordnung und legalisierte damit die Einreise auch für Urlauber aus Risikoregionen. 

Nach Einschätzung von Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) hatte die Vielzahl von Ausnahmebestimmungen in der Verordnung das Gericht zu seiner überraschenden Entscheidung bewogen. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler.

Für Reisende aus Risikogebieten im Ausland bleibe die alte Regelung bestehen, sagte Glawe. Diese müssten bei Einreise weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, danach für mindestens fünf Tage in Quarantäne, die sie erst nach einem zweiten ebenfalls negativen Test verlassen dürfen. Auch Tagestouristen aus deutschen Risikogebieten dürften Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht besuchen, da sie von dem Gerichtsurteil nicht berührt seien, erklärte Glawe. Doch auch für diese werde es in Kürze eine Neuregelung geben.

Sperrstunde, Maskenpflicht, Personenbegrenzungen

Bei dem gut zehnstündigen Corona-Gipfel am Dienstag hatte sich die Landesregierung mit Vertretern von Kommunen und Verbänden auf gemeinsame Maßnahmen zur Begrenzung der Corona-Infektionen verständigt. Die Schutzvorkehrungen orientieren sich an der Bund-Länder-Vereinbarung vom 14. Oktober.

So sollen, sobald in einem Landkreis oder in einer der beiden kreisfreien Städte mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen registriert werden, die Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern und öffentlichen Veranstaltungen verringert, eine Sperrstunde für Gaststätten und eine erweiterte Maskenpflicht eingeführt werden. Wie Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, solle mit diesen Maßnahmen ein neuerlicher Lockdown wie zu Beginn der Pandemie im März verhindert werden. 

Dem Beschluss der Landesregierung zufolge dürfen bei Überschreiten der 50er Marke nur noch maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen an Familienfeiern teilnehmen. Die Teilnehmerzahl an öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf maximal 100, im Freien auf 300 reduziert. Das gilt ebenso für Sportveranstaltungen. Gaststätten in Risikogebieten müssen um 23 Uhr schließen, Alkohol darf von da an auch nicht mehr an Tankstellen verkauft werden. Außerdem fallen in Regionen, in denen die Corona-Ampel auf Rot springt, Herbst- und Weihnachtsmärkte aus. 

Die bislang im Nahverkehr, im Handel, auf Schulhöfen und in medizinischen Einrichtungen geltende Maskenpflicht wird in Risikogebieten auf Märkte, belebte Plätze und Einkaufszentren ausgedehnt. Für weiterführende Schulen in betroffenen Regionen soll vor Ort entschieden werden, ob auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. 

Zudem beschloss die Landesregierung, dass die zuständigen Behörden in Kreisen und kreisfreien Städten frühzeitig schon bei 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die Schutzvorkehrungen verschärfen können. Als einziger Landkreis liegt die Mecklenburgische Seenplatte mit aktuell 38,2 über diesem Wert. Dort waren schon in der Vorwoche die Teilnehmerzahlen für Familienfeiern und Veranstaltungen begrenzt worden.

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Was tut sich in Schleswig-Holstein?

Der Beschluss des OVG Greifswald war kein Einzelfall. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg haben die Gerichte bereits die dort geltenden Beherbergungsverbote gekippt. In Sachsen hat die Regierung von sich aus reagiert und es ebenfalls abgeschafft. Nur in Schleswig-Holstein konnte die Landesregierung bisher einen Sieg in Sachen Beherbergungsverbot davon tragen. Den Richtern zufolge sei es rechtens, im Hinblick auf das Infektionsgeschehen in anderen Bundesländern, Einreisende von dort nicht nach Schleswig-Holstein zu lassen.

Doch zumindest in Teilen der FDP und SPD in Schleswig-Holstein wird gefordert, das Beherbergungsverbot abzuschaffen. Nach Ansicht des SPD-Fraktionschefs Ralf Stegner sollte der Ministerpräsident „nachdenken, das Beherbergungsverbot zurückzuziehen, bevor es die Gerichte tun“. Er kritisiert außerdem die Uneinigkeit in der Regierung und fordert „mit diesem groben Unfug sofort aufzuhören“. 

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Nach Aufhebung des Beherbergungsverbots: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43168 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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