Geheimdienstkontakte, Geldwäscheverdacht und der mögliche Verlust seiner Immunität: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Maximilian Krah – ein Fall, der bis nach China und Russland reicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah eröffnet. Sie will deshalb die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, wie die Behörde auf dpa-Anfrage mitteilte.
Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Das Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit angeblichen russischen Zahlungen sei weiterhin anhängig, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Krahs Mitarbeiter soll chinesische Oppositionelle überwacht haben
Der Fall wirft neue Fragen über Krahs Rolle und mögliche Verbindungen zu internationalen Akteuren auf. Bereits im vergangenen Jahr wurde der AfD-Politiker in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt, als der Generalbundesanwalt Anklage gegen Jian G., einen ehemaligen Mitarbeiter aus Krahs Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament, erhob. Der Vorwurf: geheimdienstliche Agententätigkeit für China (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Jian G., der seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben soll, nutzte offenbar seine Position, um sensible Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu sammeln. Über 500 Dokumente sollen auf diesem Weg nach China gelangt sein. Die Ermittler warfen ihm zudem vor, AfD-Politiker ausgespäht und Informationen über chinesische Dissidenten in Deutschland zusammengetragen zu haben.
Auch die chinesische Staatsangehörige Yaqi X. wurde im Zuge der Spionageermittlungen festgenommen. Sie arbeitete am Flughafen Leipzig/Halle und soll Jian G. mit Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere versorgt haben – darunter auch Details über den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Beide Verdächtigen sitzen seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.
Generalstaatsanwaltschaft fordert Aufhebung von Krahs Immunität
Nun rückt Krah selbst in den Fokus der Ermittler. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, das Verfahren sei am Donnerstag eingeleitet worden. Ziel der Ermittlungen sei es herauszufinden, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist." Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung. Krah selbst bezeichnete die Vorwürfe auf X als "absurd und politisch motiviert". Krah sagte der SZ am Freitag, ihm werde vorgeworfen, Jian G. als Anwalt vertreten und dafür Rechnungen an seine Mandanten gestellt zu haben. "Ich habe selbstverständlich keinerlei Straftat begangen. Hier geht es allein um Rufschädigung", entgegnet Krah.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden strebt an, die Immunität von Maximilian Krah aufheben zu lassen. In Deutschland genießen Bundestagsabgeordnete während ihrer Amtszeit Immunität, die in Artikel 46 des Grundgesetzes (GG) verankert ist. Dies bedeutet, dass ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung angeklagt oder verhaftet werden kann, außer er wird auf frischer Tat ertappt. Die Immunität kann nur durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden, um sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht durch politisch motivierte Klagen beeinträchtigt wird.
Krah selbst, der nach Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz zu den wichtigsten Akteuren der Neuen Rechten gehört, steht wegen seiner Nähe zum chinesischen Regime immer wieder in der Kritik. Krah, der auch dem russischen Regime offen gegenüber steht und deshalb bereits vom FBI befragt wurde, soll offenbar auch nach China äußerst enge Kontakte pflegen.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Generalstaatsanwaltschaft Dresden: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57168 (abgerufen am: 14.05.2025 )
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