Der Verein von Datenschutz-Aktivist Max Schrems soll eine Verschwiegenheitserklärung in einem laufenden Verfahren zum Datenschutz bei Facebook unterschreiben. Er schaltete nun die Staatsanwaltschaft ein.
Der vor allem für sein Vorgehen gegen Facebook bekannte Datenschutz-Aktivist Max Schrems legt sich nun auch mit der irischen Datenschutzbehörde an, die für das Online-Netzwerk zuständig ist. Schrems' Verein Noyb schaltete in einem Streit mit der Behörde nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich ein.
Auslöser sei die Forderung der irischen Behörde an Noyb, eine Verschwiegenheitserklärung in einem laufenden Verfahren rund um den Datenschutz bei Facebook zu unterschreiben, teilte der Verein am Dienstag mit. Die irischen Datenschützer:innen gaben auf Anfrage zunächst keinen Kommentar zu dem Vorstoß ab. In dem Verfahren bei der irischen Behörde geht es um die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Facebook.
Noyb kritisierte, die Datenschutzkommission habe angekündigt, den Verein ohne Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Verfahren auszuschließen. Für die Forderung gebe es keine rechtliche Grundlage und sie könne in Österreich eine illegale Vorteilsannahme darstellen, argumentierte Schrems. Wenn ein Beamter den geringsten Vorteil fordere, um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, könne das strafrechtlich relevant sein. "Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob man unrechtmäßig Verschwiegenheit oder eine Flasche Wein verlangt."
Der Verein habe deswegen bei der bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege.
Schrems hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakuläre Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems' Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor". Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" zu Fall.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Verein soll Verschwiegenheitserklärung abgeben: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46734 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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