Der Fall des korrupten Staatsanwalts, der die Mafia vor Razzien warnte, geht in die nächste Runde. Im Prozess vor dem LG Hannover kam es zu einer Verständigung, viele Fragen blieben offen. Nun hat der Jurist Revision eingelegt.
Der verurteilte Staatsanwalt aus Hannover hat Revision gegen das Urteil von achteinhalb Jahren Haft eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts (LG) Hannover, das den 40-Jährigen wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt hatte. Der Jurist hatte Informationen aus Ermittlungsverfahren an Drogenhändler weitergegeben und eine Razzia verraten. Die Details zu dem Fall lesen Sie hier.
Deal mit einigen Antworten und vielen Fragen
Der Staatsanwalt hatte nach einem Verständigungsvorschlag, auch "Deal" genannt, gem. § 257c Strafprozessordnung (StPO) der Strafkammer den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Bei so einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel (wie Fall des verurteilten Staatsanwalts), dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Dieses hatte der Staatsanwalt dann auch für neun der 14 Anklagepunkte getan. Viele Fragen, insbesondere nach den Gründen für seine Taten, blieben aber undurchsichtig.
Verurteilt wurde auch ein angeklagter 42 Jahre alter Boxtrainer wegen Beihilfe zur Bestechung, die Bewährungsstrafe lautet auf ein Jahr und zehn Monate. Auch er plant, das Urteil anzufechten.
Revision auch nach Deal zulässig
Nach Zustellung des schriftlichen Urteils haben die Verteidiger einen Monat Zeit für eine schriftliche Begründung, über die der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden muss. Das Revisionsrecht nach § 333 StPO geht durch eine Verständigung nicht verloren. Der Gesetzgeber wollte gerade keine Beschränkung der Rechtsmittel. Ein Rechtsmittelverzicht ist in diesen Fällen daher nach § 302 Abs. 1 S. 2 StPO ausdrücklich unwirksam. Eine Revision kann sich dann auch insbesondere auf Verfahrensmängel bei der Verständigung stützen. Wie die Revision in dem Fall des Hannoveraner Staatsanwalt begründet wird, ist noch nicht bekannt.
dpa/jh/LTO-Redaktion
Maulwurfprozess aus Hannover geht in die nächste Runde: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59627 (abgerufen am: 13.04.2026 )
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