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Nach Hitler-Vergleich: Martin Schulz wehrt sich doch nicht

10.07.2014

Die Junge Alternative NRW hatte im Wahlkampf zur Europawahl ein Bild des SPD-Politikers bei Facebook gepostet. Darauf ist Schulz mit ausgestrecktem Arm zu erkennen, dazu die Worte "Keine Großreiche! Für niemanden!". Hiergegen wollte sich der Parlamentspräsident eigentlich gerichtlich zur Wehr setzen. Nun verzichtete er darauf, wohl aus gutem Grund.

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"Martin Schulz unterliegt der JA NRW", teilt die Junge Alternative NRW auf ihrer Facebook-Seite mit. Tatsächlich hat Schulz seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den er beim Landgericht (LG) Hamburg gestellt hatte, zurückgezogen.  Das LG habe ihm geringe Erfolgsaussichten eingeräumt, heißt es in der Mitteilung der Organisation. Martin Schulz ließ über seinen Anwalt ausrichten, nach der Europawahl mache die Durchführung des Rechtsstreits keinen Sinn mehr. Er verzichte ebenso darauf, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Schulz hatte sich an einem Facebook-Post der Jungen Alternative gestört. Ein Bild zeigt den Politiker mit ausgestrecktem linken Arm, der offensichtlich an den Hitlergruß erinnern soll. Hierzu ergänzte die Jugendorganisation den Spruch: "Keine Großreiche! Für niemanden!".

AfD-Anwalt Ralf Höcker sprach mit LTO über das Verfahren. Nach seiner Einschätzung hätte eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg gehabt, denn es handele sich bei dem strittigen Bild um eine satirische Darstellung. Das Originalbild zeige Schulz, wie er seinen rechten Arm hebe. Die JA habe das Foto vor der Verwendung allerdings gespiegelt, sodass es so aussehe, als strecke Schulz seinen linken Arm aus. Die Metaphorik, die im Spiegeln von rechts nach links liegt, dürfe klar sein, so Höcker.

Zudem halte Schulz sich mit Nazi-Vergleichen selbst nicht gerade zurück, und habe Parteimitglieder der AfD als Anhänger der Ideologie Adolf Hitlers bezeichnet. Auch gegen den Chef der österreichischen FPÖ habe er sich in ähnlicher Weise geäußert. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unlängst in mehreren Entscheidungen (Az. 1 BvR 1376/79, 1 BvR 1165/89, 1 BvR 501/62) betont, dass die Meinungsfreiheit in Zeiten des Wahlkampfes einen besonders hohen Stellenwert einnehme.*

Die Junge Alternative NRW postete das Bild am Mittwoch "zur Feier des Tages" erneut. Für den Wahlkampf besaß es da zwar keine Relevanz mehr. Nun greife aber das Recht seiner Mandantin auf tagesaktuelle Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren, so Medienanwalt Höcker.

una/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Dieser Absatz wurde ergänzt am 10.07.2014, 19:08

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Nach Hitler-Vergleich: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12533 (abgerufen am: 08.09.2026 )

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