Nach acht Monaten Fahndung: Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

09.04.2026

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Nach monatelanger Fahndung ist die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die tschechische Polizei nahm Liebich auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls im Ort Schönbach bei Asch fest, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle mitteilte. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Liebich habe noch versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, blieb damit aber erfolglos, so der Sprecher weiter. Sie befinde sich inzwischen in Gewahrsam. Nun soll es ein Auslieferungsverfahren geben.

18 Monate Haft stehen aus

Eigentlich hätte Liebich schon im August 2025 in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zum Haftantritt erscheinen müssen, tauchte jedoch unter. Polizei und Staatsanwaltschaft erließen daraufhin einen Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten suchten deutschlandweit nach der Rechtsextremistin. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben. Ganze acht Monate brauchte es, um sie ausfindig zu machen.

Im Juli 2023 war Liebich– damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht (AG) Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Weder Berufung noch Revision hatten Erfolg. Eine anschließend angekündigte Verfassungsbeschwerde blieb ebenfalls erfolglos

Liebichs Geschlechtseintrag auf dem Prüfstand

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich zum Haftantritt in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz geladen und dies mit dem weiblichen Geschlechtseintrag begründet. Der Fall entfachte deshalb die Debatte über das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu, welches das frühere Transsexuellengesetz ersetzt hat und Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen erleichtert. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht im Fall Liebich einen Missbrauch der gesetzlichen Regelungen und fordert Nachbesserungen. Der Fall zeige, wie leicht sich das Gesetz ausnutzen lasse, erklärte der CSU-Politiker. Andere Stimmen widersprechen: LTO-Redakteur Max Kolter kommentierte, Liebichs Fall sei allein ein Problem des Strafvollzugsrechts, nicht des SBGG. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring erklärt in einem LTO-Gastbeitrag, dass das SBGG bereits einen Missbrauchsschutz vorsehe, den das Standesamt im konkreten Fall lediglich versäumt habe, anzuwenden.

Wie im März bekannt wurde, hat der Saalekreis beim Amtsgericht Halle inzwischen auch einen Antrag auf Rückgängigmachung der SBGG-Eintragung gestellt, über den nach LTO-Informationen aber noch nicht entschieden ist. 

Frauen- oder Männergefängnis? Entscheidet sich erst nach Haftantritt

Vor diesem Hintergrund ist durchaus zweifelhaft, ob Liebich die Haft am Ende wirklich in der Frauen-JVA antreten wird. Nach dem einschlägigen sächsischen Strafvollzugsgesetz entscheidet darüber die Gefängnisverwaltung im Einzelfall, auf Grundlage eines sogenannten Zugangsgesprächs mit dem Häftling.

Die Frage nach dem Erscheinungsbild Liebichs bei der Festnahme ließ der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, Liebich habe Männerkleidung getragen, sein Kopf sei kahlrasiert gewesen.

xp/mk/dpa/LTO-Redaktion

Hinweis: Aktualisierte Fassung. In einer früheren Version hieß es, Liebich müsse seine Haft in einem Frauengefängnis verbüßen. Tatsächlich wird das aber erst nach Haftantritt von der Gefängnisleitung im Einzelfall geprüft (09.04.2026, 18:27, mk).

Zitiervorschlag

Nach acht Monaten Fahndung: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59687 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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