Tschechisches Gericht muss entscheiden: Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern

14.04.2026

Liebich hält die Behörden weiter auf Trab: Bevor die sächsische Justiz die Zuständigkeit für den Strafvollzug wieder übernehmen kann, muss Liebich erst einmal ausgeliefert werden. Nach dessen Widerspruch muss nun ein Gericht entscheiden.

Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich lehnt seine Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. (Saale). Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar.

Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig. 

Das weitere Prozedere hat LTO bereits am Freitag dargestellt: Liebich würde auf Grundlage einer noch gültigen Ladung der Staatsanwaltschaft Halle von 2025 zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbracht werden, ein reines Frauengefängnis. Über den weiteren Verbleib würde die Gefängnisleitung erst nach Durchführung eines ersten persönlichen Gesprächs mit Liebich entscheiden. Denkbar wäre auch eine Verlegung in ein anderes Gefängnis.

Liebich war Ende August nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz erschienen. Zuvor war Liebich – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten. Vornamen und Geschlechtseintrag hatte Liebich direkt nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes Ende 2024 ändern lassen. 

Derzeit läuft beim Amtsgericht Halle ein Verfahren zur Rückgängigmachung der Änderungen, über das LTO im März berichtete. Die zuständige Aufsichtsbehörde sieht in den Registeränderungen von 2024 einen Missbrauch. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte die Wahl des Unterbringungsorts für Liebich beeinflussen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tschechisches Gericht muss entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59716 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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