LG Braunschweig zu Marktmanipulationen: Investorenklagen gegen Porsche-Holding abgewiesen

19.09.2012

Ein Etappensieg für Porsche: Die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers ist in zwei Fällen vom Vorwurf der Marktmanipulation im Übernahmekampf mit Volkswagen vor vier Jahren freigesprochen worden. Das entschied das LG Braunschweig am Mittwoch.

Die entsprechenden Klagen (Az. 5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) wurden abgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts (LG). Ein privater Anleger und eine Schweizer Anlagegesellschaft hatten von der Porsche-Holding und einer Frankfurter Bank Schadensersatz in Millionenhöhe verlangt. Es gibt allerdings drei weitere Verfahren, bei denen die Klagesumme mehrere Milliarden Euro beträgt und zum Teil auch VW betroffen ist. Hierzu beginnen die Verhandlungen voraussichtlich erst im Frühjahr 2013.

Update: Hintergrund der Schadensersatzklage des Anlegers waren zwei Pressemitteilungen der Porsche Automobil Holding aus dem März 2008. Der Kläger ist der Ansicht, er sei durch die Pressemitteilungen über die wahren Absichten hinsichtlich der Beteiligung an der Volkswagen AG getäuscht worden. Entgegen den Verlautbarungen in den Veröffentlichungen, dass keine Fusion geplant sei, habe die Porsche Automobil Holding tatsächlich die Übernahme von Volkswagen in Form einer 75-prozentigen Beteiligung an der Volkswagen AG geplant. Durch diese Mitteilungen seien die Kurse der VW-Stammaktien manipuliert worden.

Die Kammer führt in der Urteilsbegründung aus, dass weder eine deliktsrechtliche Haftung der Beklagten gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz noch eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB gegeben sei, selbst wenn die Porsche Automobil Holding S.E. als "Fernziel" eine 75-prozentige Beteiligung längerfristig angestrebt hätte. Die Kammer stellte zudem darauf ab, dass der Inhalt der Mitteilungen nicht grob falsch gewesen sei.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Braunschweig zu Marktmanipulationen: Investorenklagen gegen Porsche-Holding abgewiesen . In: Legal Tribune Online, 19.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7115/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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